Wien, 10 Juli 2026

Die österreichischen Hilfsorganisationen Caritas, Diakonie und Volkshilfe haben am Freitag in einer gemeinsamen Presseaussendung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf kritisiert, der Personen in der Grundversorgung mit Arbeitsmarktzugang den Bezug der Familienbeihilfe entziehen soll.

Die drei Organisationen warnten, dass von der Maßnahme insbesondere Familien betroffen wären, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht eigenständig sichern können. "Betroffen von der Maßnahme wären insbesondere Familien, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht eigenständig sichern können, warnten die Hilfsorganisationen."

Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler, Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser und Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger erklärten gemeinsam: "Die Bekämpfung von Kinderarmut und die soziale Absicherung von Familien dürfen nicht ausgehöhlt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder - ohne Ausnahme"

Bisher galt laut den Organisationen als einzige Voraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe, dass die Empfängerinnen und Empfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Künftig sollen Personen in der Grundversorgung, die arbeitsmarktzugänglich sind, von der Familienbeihilfe ausgeschlossen werden. Dazu zählen subsidiär Schutzberechtigte sowie aus der Ukraine Vertriebene.

Was die Gesetzesänderung vorsieht