Wien, 01 Juli 2026

Ein österreichischer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine und andere Personen in Grundversorgung künftig an die Bedingung geknüpft wird, keine Grundversorgung mehr zu beziehen – bislang galt lediglich die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.

Der Entwurf ändert damit die bisherige Logik der Familienbeihilfe für geflüchtete Personen grundlegend: „Konkret sieht ein Gesetzesentwurf vor, dass man Familienbeihilfe nur noch lukrieren kann, wenn man nicht in der Grundversorgung ist. Bisher galt bloß, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, um die Leistung beziehen zu können."

Die alte Regelung, die erst im vergangenen Oktober etabliert worden war, ist am 30. Juni ausgelaufen. „Die alte – erst vergangenen Oktober etablierte – Regelung bereits mit 30. Juni ausgelaufen ist." Damit besteht für die betroffenen Personen seit Anfang Juli eine Übergangslage.