Kassel, 16 Juli 2026
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am Donnerstag die für ein Rewe-Logistikzentrum in Wölfersheim erteilte Abweichung vom Regionalplan Südhessen für rechtswidrig erklärt und damit den seit sechs Jahren ruhenden Bauplatz an der A45 vorerst gestoppt.
Hintergrund des Verfahrens
Geklagt hatte der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Der VGH gab der Umweltorganisation am Donnerstag in Kassel recht: Die Fläche, die im Regionalplan Südhessen aus dem Jahr 2010 als landwirtschaftliche Nutzfläche festgelegt ist, dürfe nicht anders verwendet werden. Damit scheitert das Vorhaben, dort ein Logistikzentrum der Handelskette Rewe zu errichten.
Bereits im Juni des laufenden Jahres hatte die Regionalversammlung Südhessen beschlossen, dass die Entscheidung über die sogenannte Zielabweichung nochmals überprüft werden solle. Im Gegenzug sollte ein bisher als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe" ausgewiesener Bereich in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt werden. Diese Zielabweichung erteilte das Regierungspräsidium Darmstadt, das zugleich eine Prüfung in Auftrag gab, die zu dem Ergebnis kam, dass erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden könnten.
