Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat den für das Ruhrgebiet zentralen Regionalplan Ruhr komplett für unwirksam erklärt und Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Was der Regionalplan regelt

Der Regionalplan Ruhr galt seit seinem Inkrafttreten Ende Februar 2024 als zentrales Instrument für die langfristige Entwicklung der Region. Er legt fest, wo Wohn- und Gewerbegebiete entstehen, wo Windparks ausgewiesen werden und wie Naherholungsgebiete sowie Kaltluftschneisen für die großen Städte gesichert werden sollen. Mit dem Urteil des 22. Senats am Freitagabend ist diese Planungsgrundlage nun vollständig entfallen – nicht nur die Regelungen zum Kiesabbau, die im Zentrum der Klage standen.

Geklagt hatten mehrere Städte am Niederrhein, darunter Wesel, Hamminkeln und Kamp-Lintfort, sowie Grundstückseigentümer und Unternehmen. Auch ein Rohstoffunternehmen hatte Klage eingereicht, allerdings mit dem Argument, es seien zu wenige Abgrabungsbereiche ausgewiesen worden. Im Kreis Wesel hatte der Regionalverband Ruhr (RVR) 17 neue Baggerlöcher für Sand und Kies festgelegt. Die Region zwischen Wesel, Kamp-Lintfort und Rheinberg gehört zu den kiesreichsten Gebieten Deutschlands.