Wien, 01 Juli 2026

Ein von drei Organisationen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Republik Österreich ihren antifaschistischen Auftrag aus Artikel 9 des Staatsvertrags bislang nur in Teilen erfüllt.

Auftraggeber und Adressaten des Gutachtens

Das Rechtsgutachten wurde vom Verfassungsexperten Heinz Mayer verfasst und ist nun fertiggestellt. In Auftrag gegeben haben es das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ), das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk). Die drei Organisationen werden das Gutachten an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler, Innenminister Gerhard Karner und Justizministerin Anna Sporrer übermitteln.

Der zentrale Befund: Österreichs Verfassung sei weltanschaulich nicht neutral, sondern erteile dem Staat einen umfassenden antifaschistischen Auftrag. Das formulierte MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi mit den Worten: "Unsere Verfassung ist weltanschaulich nicht neutral, sondern gibt dem Staat einen umfassenden antifaschistischen Auftrag." Allerdings werde "dieser Auftrag leider nur zu einem geringen Teil erfüllt, ist also großteils offen."