Die Generalstaatsanwälte der Länder und der Generalbundesanwalt haben gemeinsam mehr Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften von politischer Einflussnahme gefordert und ihre Forderung nach einer Reform des Weisungsrechts erneuert.
In einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wandten sich die Generalstaatsanwälte der Länder gemeinsam mit dem Generalbundesanwalt an die Öffentlichkeit. Sie argumentieren, dass Staatsanwaltschaften unparteiische Ermittlungen in Strafverfahren garantieren müssten. Es sei mit unparteiischen Ermittlungen unvereinbar, wenn Justizministerinnen und Justizminister ein uneingeschränktes Recht zur Weisung hätten und ohne konkrete Voraussetzungen in einzelne Verfahren eingreifen könnten.
Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich erklärte dazu: „Es ist nach wie vor umstritten, warum die Staatsanwaltschaften in Deutschland überhaupt der politischen Einflussnahme unterliegen.“ Er verwies zugleich auf die Europäische Staatsanwaltschaft: „Die Europäische Staatsanwaltschaft zeige schon seit Jahren, dass es auch ohne institutionelle, personelle und formelle Abhängigkeiten geht.“
