In Österreich können ab Montag fünf Volksbegehren eine Woche lang unterzeichnet werden, wobei die Eintragungswoche am 22. Juni endet.
Fünf Volksbegehren können ab Montag eine Woche lang unterzeichnet werden. Die Eintragungswoche endet am 22. Juni. Erreicht eine Initiative 100.000 Unterschriften, muss sie im Nationalrat behandelt werden. Damit erhalten die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einen verbindlichen Platz auf der parlamentarischen Tagesordnung.
Unterzeichnet werden können die Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur. Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren, eine nochmalige Unterschrift ist dann nicht mehr möglich. Wer also bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, ist damit automatisch registriert und kann in der Eintragungswoche keine zusätzliche Stimme mehr abgeben.
