Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der volljährigen Patienten mit einer unheilbaren Krankheit im Endstadium den Zugang zu assistiertem Suizid ermöglicht.

Worum es im Gesetzentwurf geht

Wie der Deutschlandfunk am 30. Juni 2026 berichtete, machte die Nationalversammlung mit der Abstimmung den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe frei. Der entsprechende Text wurde am Dienstag von den Abgeordneten verabschiedet. Demnach sollen volljährige Patienten, die an einer nicht heilbaren Krankheit im Endstadium leiden und bei Bewusstsein sind, um "Hilfe zum Sterben" bitten können.

In den meisten Fällen sieht das Gesetz ein Verfahren vor, das einem assistierten Suizid gleichkommt, obwohl der Begriff "Suizid" im Text nicht wörtlich auftaucht. Grundsätzlich soll der Patient das tödlich wirkende Mittel selbst einnehmen. Ist er körperlich dazu nicht in der Lage, darf ein Arzt oder eine Pflegekraft dabei helfen.