Die Nationalversammlung in Paris hat am Mittwoch mit 291 zu 241 Stimmen ein Gesetz verabschiedet, das volljährigen, unheilbar kranken französischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern unter strengen Auflagen den assistierten Suizid und in Ausnahmefällen auch aktive Sterbehilfe erlaubt; Premierminister Sébastien Lecornu kündigte an, den Verfassungsrat mit der Prüfung des Gesetzes zu befassen.

Was das Gesetz erlaubt

Frankreich hat mit dem Gesetz erstmals den assistierten Suizid zugelassen und ermöglicht in Ausnahmefällen auch aktive Sterbehilfe. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer parlamentarischer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein Gesetz, das unheilbar kranken Erwachsenen unter strengen Auflagen den Zugang zu tödlichen Medikamenten ermöglicht. „Die Nationalversammlung in Frankreich hat am Mittwoch definitiv über ein Gesetz abgestimmt, das unter strengen Bedingungen ein Recht auf «Hilfe zum Sterben» schafft", heißt es in dem Bericht.

Anspruch haben volljährige Personen mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung, die unerträgliches Leid verursacht. „Die Möglichkeit der Sterbehilfe können nur dauerhaft in Frankreich lebende französische Staatsbürger ab 18 Jahren nutzen", heißt es. Eine reine psychische Erkrankung allein reicht demnach nicht aus, um den Anspruch auf Sterbehilfe zu eröffnen.