Im Rechtsstreit über die Tiroler Lkw-Beschränkungen am Brenner hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei der vier von Italien angefochtenen Maßnahmen als unvereinbar mit dem freien Warenverkehr in der EU bewertet.

Drei Maßnahmen auf dem Prüfstand

In der am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Stellungnahme kommt Generalanwalt Liana Sánchez-Bordona zu dem Ergebnis, dass das Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, das sektorale Fahrverbot für 13 Gütergruppen und das samstägliche Winterfahrverbot auf der Inntalautobahn A12 und der Brennerautobahn A13 gegen die Artikel 34 und 35 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen. Die Klage Italiens (Rechtssache C-524/24) richtet sich gegen genau diese vier Maßnahmen des Bundeslandes Tirol zur Beschränkung des Lkw-Verkehrs.

Die Inntalautobahn A12 und die Brennerautobahn A13 bilden die kürzeste und flachste Verbindung zwischen Deutschland und Italien. Seit Jahren versucht Tirol, den steigenden Transitverkehr mit einer wachsenden Zahl von Verboten und Dosierungen einzudämmen. Im Jahr 2010 rollten 1,85 Millionen schwere Lkw über die Strecke, im Vorjahr waren es bereits 2,37 Millionen. Über die A13 werden nach Angaben des Autobahnbetreibers Asfinag jährlich zwölf Millionen Pkw und gut 2,4 Millionen schwere Lkw gezählt. Bereits im ersten Halbjahr wurden an der Hauptmautstelle Schönberg 1,26 Millionen Lkw und 6,57 Millionen Pkw registriert, ein Plus von 3,6 Prozent bei Lastwagen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.