Brüssel, 30 Juni 2026

Die EU-Mitgliedstaaten haben am Montag in Brüssel endgültig Regeln gebilligt, nach denen Begriffe wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Schnitzel" weiterhin für pflanzliche Produkte verwendet werden dürfen, während bestimmte fleischbezogene Bezeichnungen künftig ausschließlich tierischen Erzeugnissen vorbehalten bleiben.

Nach der abschließenden Billigung im Rat der EU wird das Gesetz unterzeichnet, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft. Die Einigung folgt einer Vereinbarung mit Vertretern des Europäischen Parlaments. Damit ist ein seit Monaten schwelender Streit um die Sprache auf Verpackungen pflanzlicher Fleischalternativen vorerst beigelegt.

Was bleibt erlaubt – und was nicht

Im Kern bleibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine vertraute Produktwelt erhalten: "Veggie-Burger" und "Seitan-Schnitzel" sind in der finalen Liste der ausschließlich tierischen Produkten vorbehaltenen Begriffe nicht enthalten. Anders sieht es bei konkreteren Bezeichnungen aus, die sich auf Tierarten oder einzelne Fleischstücke beziehen. "Seitan-Steak", "Tofu-Kotelett", "veganes Huhn" oder "fleischloser Leberkäse" sollen künftig nicht mehr zulässig sein. Auch im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte dürfen die reservierten Begriffe nicht verwenden.