EU-Parlament beschließt Regeln für Lebensmittelbezeichnungen: „Veggie-Burger" bleibt, „Tofu-Kotelett" fällt
Straßburg, 17 Juni 2026
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Kurzfassung
Das EU-Parlament hat in Straßburg Regelungen verabschiedet, die Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett" und „Seitan-Steak" künftig verbieten, den „Veggie-Burger" aber weiterhin erlauben. Gleichzeitig sollen schriftliche Verträge und faire Preisindikatoren die Position der Bäuerinnen und Bauern in der Lebensmittelversorgungskette stärken.
Straßburg, 17 Juni 2026
Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg für ein Maßnahmenpaket gestimmt, das die Stellung von Landwirtinnen und Landwirten in der Lebensmittelversorgungskette stärken soll und dabei auch die Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte neu ordnet.
Hintergrund: Die Debatte vor dem Votum
Die Abstimmung in Straßburg markiert einen Zwischenschritt in einem seit Monaten laufenden Gesetzgebungsverfahren. Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag im Dezember 2024 vorgelegt, nachdem es in Brüssel und mehreren EU-Mitgliedstaaten zahlreiche Bauernproteste gegeben hatte. Mit dem nun vom Parlament angenommenen Text sollen unter anderem verpflichtende schriftliche Verträge und transparente Preisindikatoren eingeführt werden, um Erzeugerinnen und Erzeuger gegenüber Verarbeitern und Handel besserzustellen.
Im Zentrum der öffentlichen Debatte stand die Frage, welche Bezeichnungen künftig noch auf Verpackungen pflanzlicher Alternativen stehen dürfen. Das EU-Parlament einigte sich darauf, Begriffe wie „Tofu-Kotelett", „Seitan-Steak", „veganes Huhn" oder „fleischloser Leberkäse" zu verbieten, weil sie unmittelbar auf Tierbezeichnungen zurückgreifen. Erlaubt bleiben dagegen Namen wie „Veggie-Burger", die zwar auf ein klassisches Fleischgericht anspielen, aber als eigenständige Produktkategorie gelten.
Bezeichnungen: Was bleibt, was fällt
„Der Burger selbst soll nicht verboten werden", betonte der grüne EU-Delegationsleiter Thomas Waitz. Die größten Regelungsunsinnigkeiten seien damit abgewandt worden. Waitz sieht in den laufenden Diskussionen allerdings „vorgelagerte Scheindebatten", den „Versuch, die Fleischindustrie zu schützen" und das Bestreben, „gesellschaftliche Veränderungen so lange wie möglich hinauszuzögern".
Der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßte den Kompromiss. „Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht", sagte Totschnig zur Einigung. Er sieht in der Klarstellung einen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Bezeichnungen.
Stimmen aus Österreich und dem EU-Parlament
Aus Sicht der EU-Kommission regelt der Text zugleich, was unter Fleisch rechtlich zu verstehen ist: „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren", also etwa Schulter, Steak oder Speck. Tierbegriffe wie Rind, Kalb oder Schwein sollen demnach nicht mehr für vegane Alternativen verwendet werden dürfen.
Über die Namensgebung hinaus enthält das Paket Regelungen, die direkt auf die wirtschaftliche Lage der Höfe zielen. Künftig sollen EU-Mitgliedstaaten Onlineindikatoren einführen und veröffentlichen, die als Referenzwerte in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Erzeugern, Verarbeitern und Handel dienen. Verbindliche schriftliche Verträge sollen insbesondere Milchproduzenten angesichts der schwierigen Bedingungen im Sektor unterstützen.
Wirtschaftliche Hebel: Verträge und Preisindikatoren
Ein weiterer Punkt betrifft die Endpreise für Lebensmittel: Sie sollen die tatsächlichen Produktionskosten künftig besser wiedergeben. Damit verfolgt die EU das Ziel, den Anteil der Erzeuger am Verbraucherpreis sichtbarer zu machen. Auch die Verwendung von Begriffen wie „fair" für landwirtschaftliche Produkte wird präzisiert; das Abkommen listet Kriterien auf, die erfüllt sein müssen, damit eine entsprechende Kennzeichnung zulässig ist.
Der zuständige SPÖ-EU-Abgeordnete Günther Sidl sagte am Dienstag im Pressegespräch, ihm sei nicht der Name des Produkts wichtig, sondern dass „klar ersichtlich ist, was drinnen ist". Sidl kritisierte den öffentlichen Fokus auf Veggie-Produkte als Debatte, die von den eigentlichen Problemen der Landwirtschaft ablenke.
Die SPÖ und die Grünne sehen die Konzentration auf die Namensdebatte kritisch. Für sie steht die wirtschaftliche Absicherung der Bäuerinnen und Bauern im Vordergrund. Sie verweisen darauf, dass der Ausgang der Verhandlungen über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch aussteht, die bis Ende 2027 abgeschlossen sein muss.
Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Beobachterinnen und Beobachter erwarten, dass die EU-Kommission die Wirkung der neuen Bezeichnungsregeln in den kommenden Jahren evaluieren und möglicherweise nachschärfen wird. Branchenverbände der Lebensmittelhersteller haben bereits angekündigt, ihre Etiketten an die neuen Vorgaben anzupassen.
Ausblick bis 2027
Für pflanzenbasierte Produkte bedeutet die Einigung einen Spagat: Einerseits verschwinden einige eingeführte Produktnamen aus dem Regal, andererseits bleibt die zentrale Kategorie „Veggie-Burger" zulässig. Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich auf eine Übergangsphase einstellen, in der Hersteller ihre Verpackungen umstellen.
In den kommenden Wochen müssen die EU-Mitgliedstaaten die Regelungen in nationales Recht umsetzen. Die Kommission will parallel die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vorantreiben, deren Ausgang darüber entscheiden wird, wie viel Geld europäischen Betrieben künftig zur Verfügung steht.
Folgen für Hersteller und Verbraucher
Die Diskussion um Veggie-Burger und Co ist mit dem Straßburger Votum nicht beendet. Beobachter rechnen damit, dass das Thema die EU-Institutionen bis zum Auslaufen der Übergangsregelung Ende 2027 weiter begleiten wird. Auch die nächsten Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission dürften dabei erneut den Begriff „fair" und die Frage betreffen, welche Kriterien eine entsprechende Kennzeichnung erfüllen muss.
Insgesamt zeigt das Votum, wie eng Lebensmittelbezeichnungen, Verbraucherschutz und Bauernproteste in der EU miteinander verflochten sind. Die Straßburger Entscheidung ist ein Kompromiss, der weder Fleischlobby noch Pflanzenwirtschaft vollends zufriedenstellt – aber den politischen Druck aus den Straßen von Brüssel und anderen Hauptstädten vorerst auffangen soll.
Fragen & Antworten
Welche Produktnamen werden durch die EU-Regelung verboten?
Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett", „Seitan-Steak", „veganes Huhn" oder „fleischloser Leberkäse" sind künftig nicht mehr zulässig, weil sie unmittelbar auf Tierbezeichnungen zurückgreifen.
Darf der „Veggie-Burger" weiterhin verkauft werden?
Ja, das EU-Parlament hat sich darauf geeinigt, dass der „Veggie-Burger" weiterhin erlaubt bleibt, da er als eigenständige Produktkategorie gilt.
Wie sollen Landwirtinnen und Landwirte durch das Paket gestärkt werden?
Die EU-Mitgliedstaaten sollen Onlineindikatoren als Referenzwerte für Verträge veröffentlichen, verbindliche schriftliche Verträge einführen – besonders für Milchproduzenten – und die Endpreise für Lebensmittel sollen die tatsächlichen Produktionskosten besser widerspiegeln.