Mit der Umsetzung der EU-Frühstücksrichtlinie in nationales Recht dürfen Fruchtaufstriche in Österreich seit Sonntag unabhängig von der Obstsorte wieder als „Marmelade" bezeichnet werden, während für Honig strengere Herkunftsregeln gelten.

Hintergrund: Der lange Weg zurück zur „Marmelade"

„Marmelade darf ab heute Marmelade heißen", heißt es in der Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums. Möglich macht dies die sogenannte „EU-Frühstücksrichtlinie", die zuletzt in nationales Recht gegossen wurde und nun zur Anwendung kommt. „Ab dem heutigen 14. Juni 2026 darf der süße Fruchtaufstrich im Handel endlich wieder offiziell so heißen – unabhängig von der Obstsorte", teilte das Ministerium am Sonntag mit.

Hintergrund der jahrzehntelangen Namensregelung war ein Verhandlungserfolg Großbritanniens: 1979 setzte London durch, dass nur die eigene Bitterorangen-Marmelade so heißen durfte. EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade" bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden. Österreich musste diese kuriose Regelung zähneknirschend nach dem EU-Beitritt 1995 übernehmen – trotz lautstarker Proteste gegen den Brüsseler Namensbann.