Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat am Mittwoch die Klagen des US-Technologiekonzerns Apple gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) für den App Store und das mobile Betriebssystem iOS abgewiesen.

Wie das Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung darlegte, hat die EU-Kommission die Dienste zu Recht als Torwächter im Sinne des DMA klassifiziert. „Die Europäische Kommission habe die Dienste zu Recht als sogenannte Torwächter – Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht – nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) klassifiziert“, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Hintergrund dieser Einstufung sind Versuche, die Marktmacht besonders großer Digitalunternehmen einzuschränken. Nach dem DMA kann die EU-Kommission digitale Plattformen ab einer bestimmten Nutzerzahl als Gatekeeper benennen, wenn sie ein wichtiges „Zugangstor“ zu Verbrauchern darstellen. Apple steht durch einen Kommissionsbeschluss seit September 2023 mit den Diensten App-Store, iOS und Safari auf der Liste der Torwächter.