Die EU-Kommission hat am Dienstag neue Ausnahmen von der Batterieverordnung beschlossen und damit die Liste der Produkte mit fest verbauten Akkus um sechs Kategorien erweitert, darunter Smartwatches und Fitness-Tracker.
Die EU erweitert die Ausnahmeliste um sechs Produktkategorien. Zu den Ausnahmeprodukten gehören nun auch Smartwatches und Fitness-Tracker. Das teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.
Hintergrund: Die EU-Batterieverordnung
Hintergrund der Regelung ist die EU-Batterieverordnung, die offiziell am 18. Februar 2027 in Kraft tritt. Die EU-Batterieverordnung schreibt künftig vor, dass Batterien in Produkten, die in der EU verkauft werden, grundsätzlich vom Verbraucher entnehmbar und austauschbar sein müssen. Dadurch soll sich die Lebensdauer von Produkten verlängern, zudem fördere es das Recycling, da die Sammlung gebrauchter Batterien erleichtert werde, heißt es.
Für die neu ausgenommenen Produkte gilt eine abgeschwächte Regelung: Bei diesen Produkten müssen Batterien nur von Fachkräften entnommen und ausgetauscht werden können. Schon jetzt sind einige Produkte, wie Medizinprodukte und sogenannte "Nassgeräte" – etwa elektrische Zahnbürsten oder Mundduschen –, von der EU-Anforderung aus Sicherheitsgründen ausgenommen.
