Ein ehemaliger Lehrer stand am Dienstag in Graz erneut vor dem Straflandesgericht, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) sein Ersturteil wegen eines Formfehlers aufgehoben hatte.

Ein ehemaliger Lehrer stand am Dienstag in Graz erneut vor dem Straflandesgericht, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) sein Ersturteil wegen eines Formfehlers aufgehoben hatte. Im ersten Verfahren war der Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nun muss das Schöffengericht sowohl über die Höhe der Strafe als auch über die Frage einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum neu entscheiden.

Hintergrund: Aufhebung durch den OGH

Die Öffentlichkeit wurde zu Beginn des Verfahrens auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen. Das Beweisverfahren findet also ohne Publikum statt. Ein Urteil wurde für Mittag erwartet. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Dienstag, das Schöffengericht müsse nun zunächst klären, ob die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum auch im Hinblick auf den Tatbestand der Erpressung rechtlich zulässig sei, und anschließend über das Strafmaß entscheiden.