Einigung zwischen Bund und Ländern: Bund soll künftig das gesamte Schulpersonal finanzieren
Wien, 02 Juli 2026
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Kurzfassung
Bund, Länder und Gemeinden haben sich über Nacht auf ein umfassendes Bildungsreformpaket geeinigt. Künftig soll der Bund alle Personalkategorien an Schulen finanzieren und über die Bildungsdirektionen steuern.
Wien, 02 Juli 2026
Bund, Länder und Gemeinden haben in der Nacht auf Mittwoch eine Grundsätzeinigung über ein umfassendes Bildungsreformpaket erzielt, das unter anderem vorsieht, dass der Bund künftig das gesamte Schulpersonal finanziert und die Personalbewirtschaftung über die Bildungsdirektionen gebündelt wird.
Grundsätzeinigung über Nacht
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), der bildungspolitische Sprecher der SPÖ Heinrich Himmer und sein ÖVP-Amtskollege Nico Marchetti stellten die Ergebnisse am Donnerstag bei einem gemeinsamen Hintergrundgespräch vor. Die Reformpartner sprechen von einem „Paradigmenwechsel“ im Bildungswesen, weil erstmals die Trennung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bei der Schulverwaltung aufgeweicht werden soll.
Im Zentrum steht das Prinzip „Personal aus einer Hand“. Schulen sollen künftig über die Bildungsdirektionen auf alle Personalkategorien zugreifen können – von Lehrkräften über Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bis hin zum nicht-pädagogischen Personal. „Die Bildungsdirektion lenkt und der Bund zahlt das Schulpersonal“, hieß es aus dem Büro des Bildungsministers. Die getrennten Zuständigkeiten von Bund und Ländern sollen formal bestehen bleiben, wie aus dem Ministerium betont wurde: „Die Landesstränge und der Bundesstrang bleiben erhalten“, hieß es. „Vorteil: Alle Personalkategorien werden über die Bildungsdirektion gesteuert.“
Personal aus einer Hand
Ein zentrales Vorhaben ist die Schaffung einer neuen Personalgruppe: der „Unterstützungspädagogen“. Diese sollen eine bundesweit einheitliche Ausbildung erhalten und im Gegensatz zu den bisherigen Freizeitpädagoginnen und -pädagogen auch während der Lernzeit und im Unterricht eingesetzt werden dürfen. Wiederkehr zeigte sich überzeugt, dass damit der Beruf attraktiver werde, da die Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen nicht mehr nur für die derzeit üblichen zwei bis drei Stunden am Nachmittag eingesetzt würden.
Die Finanzierung dieser neuen Kräfte übernimmt der Bund, damit steigende Erhaltungskosten der Gemeinden den Ausbau der Ganztagsschulen nicht ausbremsen. Die Entscheidung darüber, wo neue Ganztagsschulen entstehen, bleibt aber bei den Ländern. „Wir wollen es systemisch erleichtern, aber wir machen jetzt keine Planwirtschaft bei den Ganztagsschulen“, sagte Wiederkehr.
Neue Rolle der Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen
Auch im Elementarbereich bringt die Einigung Neues. Erstmals sollen Mindeststandards für Kindergärten gelten: Maximal 15 Kinder pro Gruppe im Alter von null bis drei Jahren und 22 Kinder pro Kindergartengruppe, umgesetzt innerhalb von zehn Jahren. Der Kinder-Betreuerinnen-Schlüssel wird auf fünf Kinder pro Pädagogin für die Jüngsten und elf für ältere Kinder festgelegt. Grundlage ist ein „Bildungsqualitätsrahmengesetz“, das Mindeststandards für Gruppengrößen, Personal-Kind-Schlüssel und Qualifikationen der Assistentinnen und Assistenten definiert.
Derzeit liegt die Zuständigkeit für Kindergärten bei den Ländern. Künftig soll die Verantwortung über eine Verfassungsänderung auf den Bund übergehen. Die Finanzierung der Bereiche, die den neuen Bundesqualitätsstandards unterliegen, wird über den Finanzausgleich abgewickelt, nicht mehr über 15a-Vereinbarungen. Außerdem wurde eine „dynamische Finanzierung“ vereinbart: Wenn der Bund künftig kleinere Gruppen verlange, müsse er entsprechend mehr Geld überweisen, wie Marchetti erklärte: „Das ist auch wichtig für die Gemeinden, damit sie besser planen können“.
Schulen erhalten künftig einen einheitlichen Budgettopf, der alle Berufsgruppen abdeckt, anstatt getrennter Stellen für Lehrkräfte. Damit können die Standorte selbst entscheiden, wie sie ihre Mittel zwischen Unterricht und anderer professioneller Unterstützung aufteilen. Wiederkehr kündigte an, die dafür nötigen Verfassungsänderungen noch in diesem Jahr im Parlament auf den Weg bringen zu wollen. Einige Teile der Reform würden aber erst in späteren Gesetzgebungsperioden Wirkung entfalten, räumte der Minister ein: „Manche der Einigungen würden ihre Wirkung aber erst in den nächsten Legislaturperioden zeigen.“
Die Lehrergewerkschaft FCG reagierte verhalten. Ihr Vorsitzender Paul Kimberger sprach im STANDARD-Gespräch davon, dass die jetzige Reformankündigung „viele Überschriften und Ankündigungen“ enthalte, zentrale Umsetzungsdetails aber fehlten. Gleichzeitig unterstützt die Pflichtschullehrergewerkschaft das Prinzip der „Personalbewirtschaftung aus einer Hand“. „Das wäre eine große Erleichterung“, sagte Kimberger – man habe bereits zu Beginn des Reformprozesses darauf gedrängt. Allerdings sei für Schulleitungen entscheidend, „möglichst wenig bürokratischer Aufwand und viel mehr Entscheidungskompetenz am Schulstandort selbst“ zu haben. „Jetzt müssen sie immer überlegen: Wer ist eigentlich zuständig?“, so Kimberger.
Einheitlicher Budgettopf für Schulen
Christine Obermayr, Vorsitzende der Vereinigung pädagogischer Führungskräfte, begrüßte das One-Stop-Shop-Prinzip ausdrücklich: Schulen könnten künftig zentral auf Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zugreifen. Gleichzeitig warnte sie, dass Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen nicht zu „Ersatzlehrkräften“ werden dürften und forderte eine klare Stellenbeschreibung sowie eine hochwertige Ausbildung. Für die Schulleitungen sei zudem eine klare Ansprechperson in den Bildungsdirektionen nötig, sagte Obermayr.
Kritischer äußerte sich der IHS-Bildungsforscher Lorenz Lassnigg. Die Ebene der Bildungsregionen müsse gestärkt werden, sagte er; auch Städte als Knoten von Schulnetzwerken, in denen das höhere Schulwesen konzentriert sei, verdienten mehr Gewicht. Die Aufwertung der Bildungsdirektionen allein sieht er skeptisch, weil dort „pädagogischer Dienst“ und „Präsidialbereich“ weiterhin getrennt agierten. Sein Vorschlag: „ganz klare Eckpunkte und eine transparente Übersicht beim Bund“. Der Versuch, Pflichtschulen und Höhere Schulen zu vereinheitlichen, scheitere an der politischen Realität, sagte er.
Reaktionen aus Gewerkschaft und Forschung
Aus Sicht der Lehrkräfte spiele es ohnehin keine Rolle, von welcher Gebietskörperschaft das Gehalt komme, sagte Kimberger: „Den Lehrerinnen und Lehrern ist es egal, ob sie ihr Geld vom Bund, vom Land oder von der Gemeinde bekommen.“ Wichtig sei, „ein einheitlicher Ansprechpartner für die Schulen“ zu sein. Schulleitungen bräuchten ein Gegenüber statt „eigenartiger Kompetenzüberschneidungen“, wie es im STANDARD-Gespräch hieß.
Der Rollenwechsel der früheren Schulinspektorinnen und -inspektoren zu übergreifenden Qualitätsmanagerinnen und -managern für alle Schultypen habe vielerorts sogar zu einem „Autoritätsverlust“ geführt. Die Reform lasse diese Machtverhältnisse unangetastet. Tatsächlich rühren die Reformpartner auch jetzt nicht an diesem bildungspolitischen Gefüge, wie Beobachterinnen und Beobachter feststellen.
Offene Fragen und Zeitplan
Unter dem Strich bleiben wesentliche Herausforderungen im Pflichtschulbereich – steigender Förderbedarf, veraltete Schulgebäude – laut Lehrervertretungen im Papier unerwähnt. Die Zukunft für „Beste Bildung für alle“ steht auf 32 Zeilen: Acht beschreiben die Herausforderungen, 13 formulieren Ziele, elf nennen fünf Maßnahmen für Kindergärten und Schulen.
Wiederkehr zeigte sich zuversichtlich, diesmal eine Einigung mit den Gewerkschaften zu erzielen – vor zwei Jahren waren ähnliche Pläne seines Vorgängers Martin Polaschek (ÖVP) am Widerstand der Lehrergewerkschaften gescheitert. Bis zur tatsächlichen Umsetzung sei es aber „ganz, ganz viel Arbeit“, so der Minister. Die Bildungsreform gelte als tiefgehende Einigung in seinem Bereich.
Die Reformen treten nicht sofort in Kraft. Die Umsetzung werde sich über mehrere Jahre hinziehen, hieß es aus Verhandlerkreisen. Konkrete Zeitpläne für die einzelnen Maßnahmen – von der Schaffung der Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen über die neuen Gruppengrößen in Kindergärten bis zur Bündelung der Personalbewirtschaftung – sollen in den kommenden Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ausgearbeitet werden.
Fragen & Antworten
Was bedeutet „Personal aus einer Hand“ im Bildungsbereich?
Bund, Länder und Gemeinden haben sich darauf geeinigt, dass künftig alle Personalkategorien an Schulen – Lehrkräfte, Schulpsychologinnen und -psychologen sowie Unterstützungspädagogen – über die Bildungsdirektionen verwaltet und vom Bund bezahlt werden.
Welche neuen Mindeststandards gelten künftig für Kindergärten?
Erstmals sollen bundesweit Mindeststandards gelten: maximal 15 Kinder pro Gruppe für Kinder von null bis drei Jahren, 22 Kinder pro Kindergartengruppe, sowie ein Personalschlüssel von fünf Kindern pro Pädagogin im Krippenalter und elf Kindern pro Pädagogin im Kindergartenalter, umgesetzt innerhalb von zehn Jahren.
Welche Aufgaben sollen die neuen Unterstützungspädagoginnen und -pädagogen übernehmen?
Die neue Berufsgruppe erhält eine bundesweit einheitliche Ausbildung und darf im Gegensatz zu Freizeitpädagoginnen und -pädagogen auch während der Lernzeit und im Unterricht eingesetzt werden; ihre Finanzierung übernimmt der Bund.
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