Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag zwei Klagen gegen zentrale Regelungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) verhandelt, darunter die umstrittene Eingriffsschwelle der drohenden Gefahr.
Im Zentrum der mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat stehen mehrere Vorschriften des PAG, die nach Auffassung der Klägerinnen und Kläger zu weit in Grundrechte eingreifen. Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte in Karlsruhe, gerügt würden Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten. Das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die Befugnisse der bayerischen Polizei in einigen Punkten zu weit gehen.
Die Schwelle der drohenden Gefahr
Konkret richten sich die Verfahren gegen die im PAG enthaltene Schwelle der drohenden Gefahr. Sie erlaubt es den bayerischen Beamten, bereits vor einer konkreten Gefahr aktiv zu werden, "um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern". Bayern hat daraufhin die "drohende Gefahr" als Eingriffsbefugnis in sein Polizeigesetz aufgenommen. Damit ist Bayern bereits gegen die "Klimakleber" vorgegangen.
