Die Bundesregierung plant, Bäckereien und Konditoreien den Einsatz von Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu acht Stunden zu ermöglichen und auch öffentliche Bibliotheken sonntags zu öffnen.
Nach einem Beschlusspapier der schwarz-roten Koalition sollen die neuen Regeln zum Jahreswechsel in Kraft treten. Der Entwurf sieht vor, Paragraph 10 des Arbeitszeitgesetzes so zu ändern, dass Bäckereien und Konditoreien Personal an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu acht Stunden beschäftigen dürfen – ähnlich wie bereits in Krankenhäusern und Restaurants. Bisher sind in Bayern und Baden-Württemberg maximal drei Stunden Sonntagsarbeit für Produktion und Lieferung erlaubt, in Nordrhein-Westfalen bis zu fünf Stunden.
Konkret soll es demnach erlaubt sein, Beschäftigte an Sonntagen und Feiertagen bis zu drei Stunden für die Lieferung und den Vertrieb von Backwaren einzusetzen. Die Regelung zielt darauf ab, die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Backwaren sicherzustellen und gleichzeitig den Betrieben mehr Flexibilität zu geben.
