Die österreichische Bundesregierung hat am Mittwoch einen Entwurf zur neuerlichen Regelung der Geltungsdauer von Sterbeverfügungen im Ministerrat beschlossen, der nach einer Begutachtungsfrist bis 24. Juni dem Parlament zugeleitet werden soll.
Das von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) präsentierte Vorhaben sieht vor, dass Sterbeverfügungen weiterhin nur für ein Jahr gültig sein sollen, innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren aber in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können. Die Bundesregierung begründete den eingebrachten Entwurf mit dem 'Hinweis auf die bereits abgelaufene Frist'. Damit reagierte sie auf eine Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs, der für die Reparatur der aufgehobenen Bestimmung eine Frist bis 1. Juni 2026 gesetzt hatte; diese Frist ist bereits abgelaufen.
Hintergrund: Urteil des Verfassungsgerichtshofs
Hintergrund der Novelle ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs von Ende 2024. Damals hatte das Höchstgericht jene Regelung aufgehoben, die nach einem Jahr das Durchlaufen des gesamten aufwendigen Prozesses für die Erneuerung der Sterbeverfügung vorsah. Nach diesem Entscheid gelten die Verfügungen derzeit unbegrenzt. Das seit Jänner 2022 gültige Sterbeverfügungsgesetz war ursprünglich nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs eingeführt worden, der Teile des Strafgesetzbuchs als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Assistierter Suizid ist in Österreich seit 2022 legal.
