Bern, 12 August 2026

Der Bundesrat will in der Liquiditätsverordnung quantitative Mindestanforderungen für systemrelevante und mittelgrosse Banken beim besicherten Liquiditätsbezug bei der Schweizerischen Nationalbank regeln und kleinere Institute ausnehmen.

Die geplante Anpassung der Liquiditätsverordnung zielt darauf ab, den Rahmen für die Notenbankliquidität klarer zu fassen. Konkret geht es um quantitative Mindestanforderungen an systemrelevante und mittelgrosse Banken, die bei der Nationalbank besicherte Liquidität beziehen. Kleinere Banken, die in deutlich geringerem Umfang auf solche Geschäfte angewiesen sind, sollen von den neuen Vorgaben ausdrücklich nicht betroffen sein.

Wie der Bundesrat in einem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf festhält, soll mit der Regulierung auf Erkenntnisse aus vergangenen Krisen reagiert werden. Die Verordnung schaffe die Grundlage, damit die SNB in Stressphasen gezielt und nachvollziehbar Liquidität bereitstellen könne, ohne dass dadurch unverhältnismässige Risiken entstünden.