BayWa einigt sich mit Banken und Großaktionären auf verlängerten Sanierungsfahrplan bis Ende 2030
München, 30. Juni 2026
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Kurzfassung
Der Vorstand der BayWa AG hat sich mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den beiden Großaktionären grundsätzlich auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung verständigt. Der Sanierungszeitraum soll bis Ende 2030 verlängert, Bankdarlehen sollen um zwei Jahre prolongiert und Finanzverbindlichkeiten in ein nachrangiges Instrument umgewandelt werden.
Der Vorstand der BayWa AG hat sich am 30. Juni 2026 mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG grundsätzlich auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung verständigt, das eine Verlängerung des Sanierungszeitraums bis Ende 2030 vorsieht.
Hintergrund der Krise
Der Vorstand der BayWa AG hat heute eine grundsätzliche Verständigung auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG erreicht. Dies teilte das Unternehmen am 30. Juni 2026 in einer Ad-hoc-Mitteilung aus München mit.
Die 1923 gegründete und aus der genossenschaftlichen Bewegung hervorgegangene BayWa AG mit Sitz in München (Arabellastraße 4, 81925 München) befindet sich nach eigenen Angaben seit 2024 in einer existenziellen Krise. Das Unternehmen kauft Ernten von Landwirten und versorgt diese mit Saatgut, Düngemitteln und Landmaschinen.
Rolle der Großaktionäre
Anstelle der ursprünglich erhofften finanziellen Erholung bis Ende 2028 erwarten Vorstand und Aufsichtsrat nun den Abschluss der Sanierung bis Ende 2030. Die Grundsatzverständigung sieht unter anderem eine Verlängerung des Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung der BayWa AG vor.
Beide Großaktionäre – die Beteiligungsgesellschaften der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die österreichischen Genossenschaften – halten zusammen insgesamt rund 67,1 % der BayWa-Aktien. Sie sollen ihre Anteile – vorbehaltlich einer Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – zunächst auf einen Treuhänder übertragen.
Treuhandmodell und Kapitalerhöhung
Die Treuhand wird aufgelöst und die Aktien fallen an die Großaktionäre zurück, wenn diese im Rahmen einer für 2029 geplanten Kapitalerhöhung mindestens 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen; der genaue Betrag wird auf Basis der dann aktuellen Unternehmensbewertung angepasst. Andernfalls ist der Treuhänder ermächtigt, die Aktien zu veräußern. Auf den Treuhänder werden nur Aktien der beiden Großaktionäre übertragen. Die Vertretung der Großaktionäre im Aufsichtsrat bleibt dadurch unberührt.
Zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals sollen die Finanzierungspartner Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro in ein nachrangiges Instrument umwandeln (Nachranginstrument). Soweit das oben genannte Nachranginstrument nicht aus Erlösen aus der Kapitalerhöhung bzw. aus der Veräußerung der BayWa Aktien bis zum Ende des Sanierungszeitraums zurückgeführt werden kann, verzichten die Finanzierungspartner darauf.
Umwandlung von Finanzverbindlichkeiten
Darüber hinaus sieht die Grundsatzverständigung vor, dass Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 900 Millionen Euro ausschließlich durch die nun in dieser Höhe erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der auf den Transformations-Gesellschafter übertragenen Anteile an der BayWa r.e. AG zurückgeführt werden. Bei Mindererlösen wird der verbleibende Betrag Teil des oben genannten Nachranginstruments.
Sanierung der BayWa r.e. AG
Im Rahmen der parallel laufenden Sanierung der BayWa r.e. AG wurde mit dem Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners ("EIP") vereinbart, sämtliche Anteile beider Gesellschafter an der BayWa r.e. AG an einen Transformations-Gesellschafter zu übertragen, der die Restrukturierung und anschließende Veräußerung der Beteiligung begleiten soll. Beide Gesellschafter verzichten vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf bestehende Forderungen gegen die BayWa r.e. AG, partizipieren jedoch unverändert an Erlösen aus dem geplanten Verkauf. Das führt zu der angestrebten Entkonsolidierung der BayWa r.e. AG bei der BayWa AG.
Der Geschäftsbereich Wärme und Mobilität soll bis zum Ende des Jahres 2029 veräußert werden. Die Erlöse sollen im Wesentlichen zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Die Grundsatzverständigung sieht ferner eine weitere Fokussierung der BayWa AG auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe vor.
Fokussierung auf Kernbereiche
Zur Optimierung der Refinanzierungsfähigkeit am Ende des Sanierungszeitraums sollen die beiden Kerngeschäftsbereiche Agrar und Technik in eine Tochtergesellschaft überführt werden. Beide Geschäftsbereiche werden weiterhin – wie auch das Segment Baustoffe – operativ eigenständig geführt.
Sowohl die Gläubigerbanken als auch die beiden Großaktionäre erklärten sich bereit, dafür potenziell schmerzhafte Einschnitte in Kauf zu nehmen. Die Bankdarlehen sollen ebenfalls um zwei Jahre verlängert werden, um die BayWa von hohen Zinszahlungen zu entlasten.
Wenn der geplante neue Sanierungszeitplan nicht eingehalten wird, würden Forderungen anderer Gläubiger Vorrang vor dem Anspruch der Banken auf diese 700 Millionen Euro haben. Dies unterstreicht den Druck, unter dem die Vereinbarung steht.
Nächste Schritte bis Herbst 2026
Der Vorstand der BayWa AG ist zuversichtlich, dass es auf Basis der jetzt vorliegenden Verständigung gelingen wird, bis zum Herbst 2026 den Abschluss einer rechtsverbindlichen neuen Sanierungsvereinbarung zu erreichen. Bis Herbst 2026 soll die Grundsatzverständigung in eine entsprechende Sanierungsvereinbarung überführt werden, die wiederum der Zustimmung der Gremien der BayWa AG, der Großaktionäre und sämtlicher Finanzierungspartner der ursprünglichen Sanierungsvereinbarung bedarf.
Die Grundsatzverständigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der beteiligten Parteien und wird weiter detailliert werden. Damit ist der jetzige Schritt zwar ein deutliches Signal der Verständigung, aber noch nicht der formelle Abschluss der Sanierungsvereinbarung.
Ansprechpartner für Investoren ist Josko Radeljic, BayWa AG, Head of Investor Relations, Tel. +49 (0)89/9222-3887, E-Mail: josko.radeljic@baywa.de. Für Presseanfragen steht Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG, Head of Corporate Communications, Tel. +49 (0)89/9222-3680, E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de zur Verfügung.
Fragen & Antworten
Wer sind die beiden Großaktionäre der BayWa AG?
Bei den beiden Großaktionären handelt es sich um die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die Raiffeisen Agrar Invest AG, die zusammen rund 67,1 % der BayWa-Aktien halten.
Warum wird der Sanierungszeitraum der BayWa bis Ende 2030 verlängert?
Vorstand und Aufsichtsrat erwarten statt einer Erholung bis Ende 2028 nun den Abschluss der Sanierung bis Ende 2030; die Verlängerung entlastet das Unternehmen bei Zinszahlungen und gibt mehr Zeit für die geplanten Verkäufe.
Was passiert mit den 700 Millionen Euro, die Banken in ein nachrangiges Instrument umwandeln?
Die Banken wandeln bis zu 700 Millionen Euro ihrer Forderungen in ein nachrangiges Instrument um; sollten diese Erlöse bis zum Ende des Sanierungszeitraums nicht aus Kapitalerhöhung oder Aktienverkauf zurückgeführt werden können, verzichten die Finanzierungspartner darauf.
BayWa Sanierung 2026: Einigung mit Banken und Aktionären | finanz360