Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die TeamViewer SE eine Geldbuße in Höhe von 240.000 Euro verhängt, weil das Göppinger Softwareunternehmen einen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation ad-hoc veröffentlicht hatte.

BaFin beanstandet Verstoß gegen die MAR

Die BaFin begründete ihren Schritt damit, dass die verzögerte Veröffentlichung gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verstoße. „Die Tatsache, dass die Teamviewer SE Opfer eines Cyberangriffs wurde, hätte das Unternehmen unverzüglich als Insiderinformation transparent machen müssen", teilte die Aufsichtsbehörde mit. TeamViewer habe den Cyberangriff „ein knappes bisschen über zwei Jahre" zu spät gemeldet, wie es aus dem Umfeld hieß.

TeamViewer SE ist ein deutsches Softwareunternehmen mit Sitz in Deutschland, das Wertpapiere und andere Finanzinstrumente am organisierten Markt emittiert und damit der Ad-hoc-Publizitätspflicht unterliegt. „Unternehmen wie die TeamViewer SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht", erklärte die BaFin.