Beim SPD-Bezirk Hannover sind nach einem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten zwei Anträge auf ein neues Parteiverfahren gegen Gerhard Schröder eingereicht worden.
Die beiden Anträge stammen aus dem Umfeld des SPD-Bezirks Hannover und sind dort nach Informationen der Badischen Neuesten Nachrichten eingegangen. Die Zeitung hatte zuerst über die Anträge berichtet. Welche Parteigliederungen sie eingereicht haben und wie die zuständigen Gremien damit umgehen werden, geht aus den verfügbaren Informationen nicht hervor.
Ein SPD-Parteiordnungsverfahren kann nach den Organisationsstatuten der Partei mehrere Voraussetzungen haben. Laut SPD-Organisationsstatut muss ein Mitglied dazu "vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen" haben und dadurch muss "schwerer Schaden für die Partei" entstanden sein.
Voraussetzungen für einen Parteiausschluss
Damit verlangt das Regelwerk für einen Ausschluss nicht nur einen Verstoß gegen die Satzungen, die Grundsätze oder die Ordnung der Partei. Das Verhalten muss vorsätzlich oder erheblich sein. Außerdem muss durch den Verstoß schwerer Schaden für die Partei entstanden sein.
