Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter – Familie kündigt Revision an
Zweibrücken, 9. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Landgericht Zweibrücken hat den 26-jährigen Ioanni V. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hatte im Februar 2026 den Zugbegleiter Serkan Çalar bei einer Fahrkartenkontrolle so schwer verletzt, dass dieser zwei Tage später an einer Hirnblutung starb. Die Familie des Opfers kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.
Das Landgericht Zweibrücken hat den 26-jährigen Ioanni V. am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, weil er im Februar 2026 den 36-jährigen Zugbegleiter Serkan Çalar bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalzug bei Landstuhl in Rheinland-Pfalz mit mehreren Schlägen so schwer verletzt hatte, dass dieser zwei Tage später an einer Hirnblutung starb.
Tatverlauf im Februar 2026
Die Tat ereignete sich am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress kurz nach der Abfahrt aus Landstuhl in Rheinland-Pfalz. Der 26-jährige Ioanni V., ein griechischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Luxemburg, konnte bei der Kontrolle kein Ticket vorweisen und verweigerte die Angabe seiner Personalien. Nachdem ihn der Zugbegleiter aufgefordert hatte, den Zug zu verlassen, schlug der Angeklagte mehrfach mit Fäusten auf den Kopf und den Oberkörper des Kontrolleurs ein. Der 36-jährige Serkan Çalar erlitt dadurch schwere Kopfverletzungen, eine starke Hirnblutung und starb zwei Tage später im Krankenhaus trotz Reanimationsversuchen.
Der Täter wurde am nächsten Halt in Homburg im Saarland festgenommen. Während des Prozesses gab er die Tat zu, bestritt jedoch einen Tötungsvorsatz. Nach dem Angriff soll er auf Englisch gesagt haben: "That will teach him, not to touch strange people" und "He's alive, he's fine". Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Gefängnis gefordert und die Tat als "völlig sinnfreien Ausraster" über einen belanglosen Anlass bezeichnet.
Die Verteidigung plädierte auf einen minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht konnte nach eigener Darstellung nicht nachweisen, dass der Angeklagte den Tod des Zugbegleiters billigend in Kauf nahm. Zur Begründung verwies der Vorsitzende Richter auf die Aussagen des Angeklagten nach der Tat, die darauf hindeuteten, dass dieser nicht mit dem Tod rechnete. Der Vorsitzende beschrieb den Angeklagten als jemanden mit "rudimentären Boxkenntnissen".
Prozess und Urteilsbegründung
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er sich nach der Tat um eine Entschuldigung bei den Hinterbliebenen bemühte. Der Angeklagte war nicht vorbestraft. Da das deutsche Recht für Körperverletzung mit Todesfolge eine Strafe von drei bis fünfzehn Jahren vorsieht, bewegte sich die Verurteilung zu zehn Jahren im mittleren Bereich. Der Vorsitzende Richter verkündete das Urteil nach etwa zwanzig Minuten Verlesung.
Die Nebenklage, vertreten durch den Anwalt Yalçın Tekinoğlu, sprach von einem Fehlurteil. "Serkan Çalar wurde mit mindestens vier Schlägen getötet und niedergestreckt. Das Urteil heute ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für dieses Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht gewesen", sagte Tekinoğlu. Die Familie hält die Entschuldigung des Angeklagten für "unaufrichtig" und zu unpersönlich. Die Angehörigen blieben der Urteilsverkündung fern.
Reaktion der Familie und Revision
Die Familie des Opfers will nun vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. Sie plant eine Revision, weil das Gericht ihrer Auffassung nach ein Tötungsdelikt hätte prüfen müssen. Die Nebenklage argumentierte, der Angeklagte sei ausgebildeter Kampfsportler gewesen, und die Fuß-, Hüft- und Handbewegungen während des Angriffs hätten einen Tötungsvorsatz belegt. Auch die Verteidigung erwägt, gegen das Urteil vorzugehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall hat in Deutschland eine breite Debatte über die Sicherheit des Bahnpersonals ausgelöst. Nach neuen Zahlen des Bundesinnenministeriums, die auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Dietmar Bartsch zurückgehen, wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 insgesamt 1.630 Beschäftigte der Deutschen Bahn und 4.672 Bundespolizisten Opfer von Straftaten. Im Jahr 2025 waren im Durchschnitt fünf körperliche Angriffe pro Tag auf Bahnmitarbeiter registriert worden, im Jahr 2026 stieg dieser Wert auf durchschnittlich acht pro Tag.
Sicherheitsdebatte und Gewerkschaftsforderungen
Gewerkschaften und Beschäftigte fordern seit Jahren bessere Schutzmaßnahmen. Christian Deckert, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), kritisierte, die bisher ergriffenen Maßnahmen seien nicht ausreichend: "Wir empfinden es noch nicht als ausreichend, was getan wird". Er forderte, Mittel für Videoüberwachung, Sicherheitspersonal und Ausrüstung wie Bodycams bereitzustellen. Auch Ralf Damde, Gesamtbetriebsrat der DB Regio und Mitglied im Bundesvorstand der EVG, betonte: "Die Unsicherheit bei den Kollegen ist weiterhin da. Denn der gesellschaftliche Umgang hat sich ja nicht geändert".
Deckert forderte zudem, dass die bisherigen Bodycams mit einer Tonaufzeichnung ausgestattet werden. Aktuell zeichnen die Kameras aus Datenschutzgründen nur Bilder auf, nicht den Ton. Die Deutsche Bahn plant nach eigenen Angaben, im dritten Quartal 2026 einen Pilotversuch mit Audio-Bodycams zu starten. Ralf Damde sagte, die Bodycam sei gut, die Doppelbesetzung im Zug aber besser: "Die Bodycam ist gut, besser ist die Doppelbesetzung". Er bezeichnete das Bahnpersonal als Helfer, die im Zug seien, um den Menschen zu helfen: "Wir sind nicht die Bösen. Wir sind im Zug, um den Leuten zu helfen".
Maßnahmen der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn hat in den vergangenen Monaten verschiedene Schutzmaßnahmen ausgeweitet. Bodycams stehen Beschäftigten in der Zugbegleitung, in Bordrestaurants und in DB-Lounges an Bahnhöfen zur Verfügung. Das Tragen ist freiwillig, die Kameras können in bedrohlichen Situationen aktiviert werden. Die Bahn schreibt den Kameras eine präventive Wirkung zu: Sie "haben eine präventive Wirkung und dienen der Abwehr und Reduktion von Gewalttaten sowie der Beweissicherung". Außerdem testet die Deutsche Bahn den Einsatz von KI-Systemen, die aggressives Verhalten erkennen sollen.
Im "Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene" plant die Deutsche Bahn die Einstellung von 200 zusätzlichen Sicherheitskräften und den Ausbau eines stillen Hilferufknopfs, mit dem Beschäftigte die Leitstelle alarmieren können. Ein Pilotprojekt mit Doppelbesetzung auf Zügen läuft, wird laut Damde aber bislang nur in wenigen Bundesländern umgesetzt. Die Bahn stimme sich zudem mit der Polizei ab, "in welchen Zügen Polizisten mitfahren". Robert Schmiedel, Kundenbetreuer und Zugbegleiter bei DB Regio in Thüringen, berichtet, dass verstärkte Polizeistreifen auf der Strecke Suhl–Erfurt tatsächlich geholfen hätten: "Vor allem Polizeibestreifung, das hat man dort teilweise umgesetzt und das hat tatsächlich geholfen".
Schmiedel, der seit 2019 als Zugbegleiter arbeitet, schildert im Gespräch mit MDR AKTUELL den Arbeitsalltag: "Ich begegne in einer normalen Schicht bis zu 2.000 Menschen am Tag". Übergriffe und Beleidigungen gehörten zum Berufsalltag: "Übergriffe und Beleidigungen erlebt eigentlich jeder Zugbegleiter". Auch in seinem Arbeitsbereich gebe es Züge mit getrennten Wagen, durch die er nicht durchgehen könne und in denen er teilweise allein sei. Die Bodycam gebe ihm zumindest ein Dokumentationsmittel und ein sichereres Gefühl: "Ich nutze die auch und es bringt mir persönlich auf jeden Fall ein sichereres Gefühl zu wissen, da ist zumindest eine Dokumentationsmöglichkeit". Allerdings wirke die Kamera unter Alkoholeinfluss oft nicht mehr als Hemmschwelle, sagte Schmiedel.
Alltag und Erfahrungen der Zugbegleiter
Schmiedel schilderte einen konkreten Vorfall aus Kassel, bei dem ein Radfahrer sein Fahrrad nach einer Auseinandersetzung über die Mitnahme vor seine Beine geworfen und ihn damit zu Fall gebracht habe. Er kritisiert eine wachsende Gleichgültigkeit im Nahverkehr: "Man hat das Gefühl, dass die Leute mit Scheuklappen im Nahverkehr unterwegs sind. Man wird nicht als Mensch wahrgenommen, sondern eher so als Teil von einem System, was nicht mehr richtig funktioniert". Die Zahl der Angriffe sei in seiner Dienstzeit jedes Jahr gestiegen. Auch die EVG hatte in einer Befragung von 4.000 Beschäftigten mit Kundenkontakt festgestellt, dass die Hälfte körperlich angegriffen und 85 Prozent beleidigt oder bedroht worden waren. Zwei Drittel der Befragten fühlten sich zunehmend unsicher.
Auch der Bundespolizist, der im Prozess aussagte, bezeichnete den Angriff als eine "Allerweltsmeldung". Er schilderte, dass Ioanni V. noch am selben Tag am Hauptbahnhof Kaiserslautern aus einem ICE von Paris nach Frankfurt am Main entfernt worden war, weil er sich verbal aggressiv verhalten hatte. Die Eskalation am Abend im Regionalzug folgte dann aus der erneuten Fahrkartenkontrolle.
Die Tat löste eine breite öffentliche Debatte über die Verrohung der Gesellschaft aus. Leon Walter, Gewaltforscher an der Universität Bielefeld, sieht darin keinen Einzelfall: "Diese Trends stimmen mit dem überein, was Menschen im Gesundheitswesen, bei der Feuerwehr oder der Polizei sagen: Sie alle berichten von mehr Feindseligkeit". Walter empfiehlt, dass Beschäftigte in Konflikten niemals einen Fahrgast anfassen oder festhalten und dass die Möglichkeit bestehen sollte, eine Fahrkartenkontrolle abzubrechen, wenn die Lage zu eskalieren droht.
Gesellschaftliche Einordnung
Serkan Çalar hinterlässt zwei minderjährige Söhne. Die Familie will das Urteil nicht nur wegen der rechtlichen Bewertung anfechten, sondern auch, weil von dem Urteil ein klares Signal gegen zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr ausgehen müsse, wie Anwalt Tekinoğlu erklärte. Der Bundesgerichtshof prüft Urteile von Landgerichten jedoch nur auf Rechtsfehler und führt keine erneute Beweisaufnahme durch, das Video der Tat wird also nicht erneut gezeigt.
Die Sicherheitsdebatte ist damit noch nicht abgeschlossen. Christian Deckert brachte das Anliegen der Beschäftigten auf den Punkt: "Wir reden hier über Sicherheit und über das Leben, das in Gefahr ist, und das letztlich ein Kollege verloren hat". Die Deutsche Bahn erklärte, dass die Maßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt würden. Das Urteil gegen Ioanni V. ist nicht rechtskräftig; sowohl die Familie als auch die Verteidigung haben Revision angekündigt.
Der getötete Zugbegleiter war nach Angaben des Landgerichts Zweibrücken zum Zeitpunkt der Tat erst seit kurzer Zeit im Dienst und wurde von Kollegen und Vorgesetzten als zuverlässig beschrieben. Die Fahrkartenkontrolle, die zur Eskalation führte, war nach Einschätzung des Gerichts ein völlig alltäglicher Vorgang im Bahnbetrieb. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sprachen ausdrücklich von einem belanglosen Anlass für die Tat. Die Verhandlung vor dem Landgericht Zweibrücken dauerte mehrere Verhandlungstage, die Urteilsverkündung erfolgte am Donnerstag.
Fragen & Antworten
Wer ist Serkan Çalar?
Serkan Çalar war der 36-jährige Zugbegleiter, der am 2. Februar 2026 bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalzug bei Landstuhl in Rheinland-Pfalz so schwer verletzt wurde, dass er zwei Tage später an einer Hirnblutung starb. Er hinterlässt zwei minderjährige Söhne.
Wie hat das Landgericht Zweibrücken entschieden?
Das Landgericht Zweibrücken verurteilte den 26-jährigen griechischen Staatsangehörigen Ioanni V. am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Familie des Opfers und die Verteidigung haben Revision angekündigt.
Warum fordern Gewerkschaften mehr Sicherheit für Bahnpersonal?
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 2026 im Durchschnitt acht körperliche Angriffe pro Tag auf Bahnmitarbeiter registriert. Gewerkschaften wie die GDL und die EVG fordern mehr Personal, Doppelbesetzungen in Zügen, Bodycams mit Tonaufzeichnung und mehr Polizeibegleitung.
Urteil Landgericht Zweibrücken: Zehn Jahre Haft nach Tod | finanz360