Die Bezirksregierungen Köln und Münster haben wegen der anhaltenden Trockenheit in Nordrhein-Westfalen Verbote der Wasserentnahme aus mehreren Flüssen erlassen, die ab dem 4. beziehungsweise 6. Juli in Kraft treten.
Die Bezirksregierung Münster untersagte die Entnahme von Wasser aus der Ems ab dem 4. Juli. Die Bezirksregierung Köln folgt mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung, die am 6. Juli in Kraft tritt. Damit weiten die beiden Regierungsbezirke Maßnahmen aus, die in mehreren Kreisen bereits in Kraft sind.
Bereits Mitte Juni hatte die Stadt Köln die Wasserentnahme aus ihren Fließgewässern vollständig untersagt. Ähnliche Verbote galten nach Angaben der Bezirksregierungen zuvor bereits im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis, in der Städteregion Aachen, im Kreis Herford und im Kreis Borken.
Von der Kölner Regelung sind die Flüsse Sieg, Agger, Rur, Erft und Wupper betroffen. Die Behörde begründete den Schritt mit dem Schutz von Fischen, Insekten und anderer aquatischer Lebensgemeinschaften. Die Wasserstände lägen derzeit auf einem Niveau, das normalerweise erst später im Jahr erreicht werde, erklärte die Bezirksregierung Köln.
Betroffene Flüsse und Hintergründe
Auch im Regierungsbezirk Münster spitzt sich die Lage zu. Teile der Ems wiesen nach Angaben der Behörde eine Wassertiefe von weniger als zehn Zentimetern auf. Die Bezirksregierung Münster kündigte an, das Verbot aufzuheben, sobald sich die Wasserstände nachhaltig erholen.
