Magdeburg, 11 Juni 2026
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die geplante Einkapselung quecksilberhaltiger Abfälle in der Giftschlammgrube Brüchau im Altmarkkreis Salzwedel auf Antrag des Umweltverbands BUND vorerst gestoppt, wie das Gericht MDR Sachsen-Anhalt bestätigte.
Beschluss im Eilverfahren
Mit dem Beschluss aus dem Eilverfahren darf die vom Land Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer genehmigte Einkapselung der quecksilberhaltigen Abfälle zunächst nicht umgesetzt werden. Das Gericht habe dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in dem Eilverfahren recht gegeben, wie aus der Gerichtsbestätigung hervorgeht. Damit liegt die Sanierung vorerst auf Eis.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hätte vor der Genehmigung zunächst geprüft werden müssen, welche Auswirkungen die geplante Einkapselung auf die Umwelt haben kann. Das Gericht habe die Auffassung des BUND bestätigt, dass der Kurswechsel von der geplanten Auskofferung zur Einkapselung der Abfälle nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit hätte erfolgen dürfen, erklärte Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt.
