Leipzig, 04 Juni 2026

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Klage des Umweltverbands BUND Hessen gegen die Abrissgenehmigung für Block A des stillgelegten Kernkraftwerks Biblis endgültig abgewiesen.

Worum es in dem Streit geht

Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2024, wie aus der am Donnerstag verkündeten Entscheidung hervorgeht. Die Genehmigung des hessischen Umweltministeriums für den Teilabriss der Anlage aus dem Jahr 2017 ist demnach rechtmäßig. Block A des Kraftwerks war nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 endgültig vom Netz genommen worden.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, wie mögliche Auswirkungen des Abrisses auf Mensch und Umwelt zu bewerten sind. Der BUND hatte die Umweltverträglichkeitsprüfung als unzureichend kritisiert und befürchtet, dass radioaktiv belastetes Material in die Umwelt gelangen könnte. Konkret ging es vor allem um schwach kontaminierten Bauschutt, der nach dem Rückbau möglicherweise auf Deponien entsorgt werden soll.