Vor dem Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag ein Verfahren begonnen, in dem Tierversuche der Universität Bonn mit Mäusen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Im Zentrum steht die Frage, ob die Genehmigung für bestimmte Versuche an Mäusen rechtens war. Die Klägerseite hält die Eingriffe für nicht genehmigungsfähig und kritisiert zudem das Vorgehen des zuständigen Landesamts.
Hintergrund der Klage
Die Universität Bonn wies die Vorwürfe zurück und verwies auf die behördliche Prüfung. Nach Angaben der Universität endet das Leben der Tiere dabei nicht zwangsläufig unmittelbar nach einem Versuch. Einige könnten anschließend für weitere Versuche eingesetzt oder in bestimmten Fällen an Privatpersonen vermittelt werden.
Verhandelt wurde unter anderem über die Methode der Parabiose, bei der zwei Tiere operativ verbunden werden, um Stoffwechselvorgänge gemeinsam zu untersuchen. Die Universität sieht darin ein etabliertes Forschungsverfahren, Kritiker halten die Belastungen für unzumutbar.
