Halle (Saale), 18. Juli 2026
Das Verwaltungsgericht Halle hat die im Mai erfolgte Freigabe des Nordteils des Geiseltalsees für Wassersport und touristische Angebote per Zwischenverfügung vorerst gestoppt, nachdem der Naturschutzbund NABU Sachsen-Anhalt einen Eilantrag zum Schutz seltener Brutvogelarten gestellt hatte.
Hintergrund: Freigabe im Mai und sofortiger Stopp
Der Streit um die Nutzung des Geiseltalsees im Saalekreis geht damit in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Halle hat die Freigabe des Nordteils des Geiseltalsees für Wassersport und touristische Angebote vorerst gestoppt. Hintergrund ist ein Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) Sachsen-Anhalt, wie MDR (Tobias Schwarze, Anja Walczak, Felix Fahnert) berichtet.
Der Geiseltalsee war im Mai vollständig für den Freizeit- und Wassertourismus freigegeben worden. Mit der jetzt ergangenen Zwischenverfügung wird diese Freigabe für den nördlichen Teil des Sees bis zur endgültigen Entscheidung über den NABU-Antrag wieder aufgehoben.
Bis über den Antrag der Naturschützer endgültig entschieden ist, darf im Nordteil des Geiseltalsees deshalb lediglich gebadet werden. Andere Aktivitäten wie Segeln, Surfen oder das Angebot touristischer Nutzungen sind in diesem Bereich vorerst nicht mehr zulässig.
NABU: Schutz seltener Brutvogelarten am Nordufer
Der NABU verwies in einer Mitteilung auf seltene Vogelarten, die derzeit am Nordufer brüten und geschützt werden müssten. Die Naturschutzorganisation hatte sich mit dem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt, um eine Beeinträchtigung der Brutgebiete durch den touristischen Betrieb abzuwenden.
