Im Ermittlungsverfahren um die versuchte Erpressung des deutschen Babykostherstellers Hipp hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein Vergleichsgutachten zu dem sichergestellten Rattengift bestätigt.

Vergleichsgutachten und Bewertung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestätigte auf Anfrage der APA einen Bericht des ORF Burgenland, wonach das Rattengift, das bei dem Verdächtigen sichergestellt worden war, mit jenem Gift vergleichbar sei, das in dem im April in Burgenland sichergestellten, manipulierten Hipp-Gläschen gefunden wurde. Konkret heißt es in dem Gutachten, dass das Mittel "in Konzentration und Verhältnis vergleichbar" sei, wie es in einer Stellungnahme der Anklagebehörde heißt.

Die Staatsanwaltschaft wertet diese Vergleichbarkeit allerdings ausdrücklich nicht als Beweis dafür, dass es sich um dasselbe Gift handelt. Es handle sich lediglich um einen weiteren Hinweis im laufenden Verfahren. Die vergleichende Analyse wurde zwischen dem in dem Babynahrungsglas gefundenen Rattengift und dem Rattengift vorgenommen, das an der Wohnadresse des Verdächtigen sichergestellt worden war.