Das Gericht beschäftigt sich am 28. Oktober 2026 in Jever mit einer Kündigung bei der Diakonie, die nach Angaben des NDR Niedersachsen mit einer AfD-Kandidatur der betroffenen Person verbunden wird.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob eine Kündigung der Diakonie rechtlich zulässig war. Die Klägerin hatte für die AfD kandidiert, nachdem sie bei der Diakonie beschäftigt war. Die Diakonie ist ein evangelischer Wohlfahrtsverband.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hatte die umstrittene Personalmaßnahme mit ihren besonderen Loyalitätspflichten begründet. „Für Mitarbeitende gelten besondere Loyalitätspflichten. Wer extremistische, rassistische oder antisemitische Positionen vertritt, handelt gegen Wesen und Auftrag der Kirche. Das kann im Einzelfall dienst- oder arbeitsrechtliche Folgen haben.“

Loyalitätspflichten als rechtlicher Bezugspunkt

Damit knüpft die Kirche die möglichen Folgen einer Beschäftigung nicht allein an eine Parteizugehörigkeit, sondern an die Vertretung extremistischer, rassistischer oder antisemitischer Positionen. Die Kündigung wird in diesem Zusammenhang als mögliche arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenz beschrieben.