Das tschechische Verfassungsgericht hat am Mittwoch per einstweiliger Verfügung entschieden, dass Präsident Petr Pavel an dem für Juli geplanten NATO-Gipfel in Ankara als Teil der offiziellen Delegation teilnehmen darf.

Hintergrund des Konflikts

Das tschechische Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung erlassen, die Präsident Petr Pavel die Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara im Juli erlaubt. Damit wurde der seit Tagen schwelende Streit zwischen dem Staatsoberhaupt und Ministerpräsident Andrej Babiš um die Zusammensetzung der tschechischen Delegation zunächst zugunsten Pavels entschieden.

Der Konflikt war am Montag eskaliert, als Babiš öffentlich bekannt gab, dass Pavel nicht Teil der Delegation sein werde. Das Präsidentenbüro hatte daraufhin rechtliche Schritte eingeleitet. Das Verfassungsgericht begründete seinen sofort vollziehbaren Beschluss unter anderem mit einer bevorstehenden Akkreditierungsfrist am Freitag sowie mit der bisherigen Praxis früherer Präsidenten, die an Gipfeltreffen der NATO teilgenommen hatten.