Das Prager Oberlandesgericht hat die Auslieferung der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland endgültig genehmigt, womit die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz bevorsteht.

Nach der Entscheidung des Prager Oberlandesgerichts ist der Weg für die Auslieferung der 55-jährigen Marla Svenja Liebich nach Deutschland frei. Wie das Gericht über eine Sprecherin mitteilen ließ, wurden die Beschwerden gegen die Auslieferung in einer nichtöffentlichen Sitzung als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Pilsen, das bereits Anfang Juni die Übergabe an die deutschen Behörden angeordnet hatte, rechtskräftig bestätigt.

Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Damals war sie noch als Mann mit dem Vornamen Sven eingetragen. Nach der Verurteilung änderte sie ihre Personenstandsdaten: Aus Sven wurde Marla Svenja, das eingetragene Geschlecht von männlich zu weiblich. Kritiker werteten den Schritt als Provokation und als Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.