Die Zahl der Suspendierungen an österreichischen Schulen ist im vergangenen Schuljahr erneut gestiegen, woraufhin das Bildungsministerium gemeinsam mit den Bundesländern ab dem kommenden Schuljahr eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung einführt.
Aktuelle Zahlen und Verteilung auf die Bundesländer
Die Statistik der Bildungsdirektionen zeigt, dass im abgelaufenen Schuljahr in allen neun Bundesländern mehr Suspendierungen ausgesprochen wurden als im Vorjahr. Besonders häufig registrierten die Behörden die vorübergehenden Schulverbote in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg und dem Burgenland. Eine Suspendierung bedeutet, dass ein Schüler oder eine Schülerin für einen begrenzten Zeitraum vom Unterricht ausgeschlossen wird, in der Regel wegen schwerwiegender disziplinarischer Vorfälle.
Die Maßnahme wird von der Schulverwaltung und der Schulaufsicht formal ausgesprochen, nachdem pädagogische und erzieherische Mittel ausgeschöpft sind oder eine akute Gefährdung vorliegt. Die rechtliche Grundlage findet sich in den landesgesetzlichen Schulpflichtbestimmungen. Eine Suspendierung ist damit kein endgültiger Schulverweis, sondern eine befristete Unterbrechung des Schulbesuchs.
