Korinna Schumann (SPÖ) hat am Samstag einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie der Regierung zur politischen Koordinierung vorgelegt, während Wirtschaftsvertreter vor Bürokratie und die NEOS eine Überarbeitung fordern.

Was der Entwurf konkret vorsieht

Der Entwurf sieht vor, dass künftig Unternehmen mit 100 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre verpflichtet werden, Einkommensberichte zu erstellen. Bisher gilt die Schwelle von 150 Beschäftigten, ab der ein solcher Bericht verpflichtend ist. Kleinstbetriebe sollen laut Entwurf von der Berichtspflicht ausgenommen bleiben. Bei den Einkommensberichten handelt es sich um ein Kernelement der EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu verringern.

Konkret müssen die Berichte die Anzahl von Männern und Frauen pro Beschäftigtengruppe sowie das durchschnittliche Gehalt der Geschlechter in jeder Gruppe für das jeweilige Kalenderjahr ausweisen. Bei den Inhalten soll es laut Angaben des Arbeitsministeriums keine Änderungen gegenüber den bestehenden Berichten geben. Unternehmen, die bereits nach Kollektivvertrag entlohnen, können das Entgeltsystem des Kollektivvertrags verwenden und müssen keine eigene Vergütungsstruktur entwickeln. "Betriebe, die bereits nach Kollektivvertrag entlohnen, müssen keine eigene Vergütungsstruktur entwickeln, sondern können das Entgeltsystem des Kollektivvertrags verwenden", heißt es aus dem Ressort.