Die EU-Lohntransparenzrichtlinie soll bis zum 7. Juni in Österreich umgesetzt werden, doch die genauen Details bleiben unklar.

Unternehmen vor neuen Pflichten

Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern müssen künftig Entgeltberichte erstellen, die die durchschnittliche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit nach Geschlechtern aufschlüsseln. Wird eine Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt und kann diese nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden, müssen die Unternehmen Maßnahmen ergreifen.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) warnt vor einer „Bürokratiewelle“ und hohen Kosten. WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger betonte: „Eine Übererfüllung dieses Bürokratiepakets aus Brüssel muss unbedingt verhindert werden.“ Die WKÖ fordert eine „ausgewogene Umsetzung“, die die Ziele der Gleichbehandlung erreicht, ohne der Wirtschaft unnötige Hürden aufzuerlegen.

Politische Kontroversen

Das Arbeitsministerium versucht, Bedenken zu zerstreuen, indem es darauf verweist, dass viele Elemente der Richtlinie auf bestehenden österreichischen Regelungen aufbauen. Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann betonte die Notwendigkeit einer engen Abstimmung mit den Sozialpartnern: „Wir versuchen zu erwirken, dass eine zeitnahe Umsetzung, die auch von Arbeitgeberseite mitgetragen wird, möglich wird.“