Berlin, 10 Juli 2026
Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn hat im Focus-Podcast „Machtmenschen" vorgeschlagen, dem thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke die aktiven und passiven Wahlrechte zu entziehen.
Spahn sagte im Podcast: „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann." Statt eines Parteiverbots solle ein Verfahren gegen den einzelnen Politiker geprüft werden. Der Entzug eines Grundrechts müsse laut Grundgesetz vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung beantragt werden. Gehört würde ein solcher Fall vor dem Bundesverfassungsgericht, das feststellen müsste, „ob von dem Betroffenen eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie ausgeht".
Der Vorschlag fällt in eine Phase, in der inner- und außerhalb der Union über Verbotsverfahren gegen die AfD debattiert wird. Der Thüringer AfD-Landesverband war bereits 2021 vom thüringischen Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft worden. Höcke selbst ist nach Angaben aus den Fakten von einem Landgericht wegen der Verwendung verbotener SA-Parolen zweimal zu fünfstelligen Geldstrafen verurteilt worden, weshalb er rechtlich als Faschist bezeichnet werden dürfe.
