Dresden, 03 Juni 2026

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am Dienstag entschieden, dass der gesamte Christopher Street Day (CSD) Dresden 2026 einschließlich des Straßenfests auf dem Altmarkt vorläufig als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts zu behandeln ist.

Die 5. Kammer (5. Senat) des Gerichts gab damit dem Eilantrag des CSD-Vereins statt und korrigierte die vorherige Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist unanfechtbar, entfaltet allerdings nur für das diesjährige Fest Wirkung und gilt ausdrücklich nur für die Veranstaltung vom 4. bis 6. Juni 2026.

Zuvor hatte die Landesdirektion Sachsen Ende März verfügt, dass lediglich die Abschlusskundgebung am Samstag als politische Versammlung einzustufen sei. Der mehrtägige, stationäre Teil des Programms auf dem Altmarkt wurde dagegen als kommerzielle Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter bewertet. Diese Einordnung hätte zur Folge gehabt, dass der Veranstalter die Kosten für Sicherheit und Organisation des Straßenfests vollständig selbst hätte tragen müssen.