Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag der Organisatoren des Christopher Street Day (CSD) abgelehnt, das mehrtägige Straßenfest als politische Versammlung einzustufen.

Das Gericht folgte damit der Einschätzung der Landesdirektion Sachsen, die Ende März entschieden hatte, dass der CSD in Dresden nicht in seiner Gesamtheit als Versammlung nach dem Versammlungsgesetz gelten kann. Nur die Parade am Abschlusstag, bei der die politische Meinungskundgabe im Vordergrund stehe, wurde als Versammlung anerkannt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Straßenfest zu stark kommerziell ausgerichtet sei. Es sei geprägt von Verkaufsständen, gastronomischen Angeboten und Bühnenprogrammen. Für eine solche kommerziell orientierte Veranstaltung müssten die Organisatoren die Kosten für Sicherheit, Infrastruktur und Reinigung vollständig selbst tragen.

Reaktionen der Organisatoren