Pflegeheim in NRW kostet im ersten Jahr 3.671 Euro aus eigener Tasche – Bundesweit 3.364 Euro
Berlin, 14. Juli 2026
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Kurzfassung
Pflegeheimbewohner in Nordrhein-Westfalen zahlen im ersten Jahr im Schnitt 3.671 Euro pro Monat aus eigener Tasche, bundesweit sind es 3.364 Euro. Der Verband der Ersatzkassen kritisiert die steigende Belastung, gleichzeitig plant die Bundesregierung eine Pflegereform, die Entlastungen verschiebt.
Pflegeheimbewohner in Nordrhein-Westfalen müssen im ersten Aufenthaltsjahr nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) durchschnittlich 3.671 Euro pro Monat selbst zahlen, bundesweit sind es 3.364 Euro.
Hohe Belastung in NRW und Bremen
Damit liegt Nordrhein-Westfalen auf Platz drei der teuersten Bundesländer bei der stationären Pflege, wie der Verband der Ersatzkassen mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zuzahlung in NRW um 244 Euro gestiegen. Bundesweit liegt der durchschnittliche Eigenanteil für das erste Heimjahr nun bei 3.364 Euro pro Monat – das sind 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als noch am 1. Juli 2025.
Den höchsten Wert verzeichnet Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro im ersten Jahr, gefolgt vom Saarland mit 3.695 Euro. Sachsen-Anhalt bleibt mit 2.891 Euro im ersten Aufenthaltsjahr das günstigste Bundesland, wie der vdek weiter auswertete. Im Ländervergleich am teuersten war die Pflege im ersten Jahr im Heim in Bremen mit nun durchschnittlich 3.761 Euro.
Mit Stand 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig. Der Eigenanteil sinkt mit zunehmender Aufenthaltsdauer, da die Pflegekasse gestaffelte Zuschüsse zahlt. Aktuell gibt es im ersten Jahr einen staatlichen Zuschlag von 15 Prozent auf die Pflegekosten. Im zweiten sind es 30 und ab drei Jahren Aufenthalt 75 Prozent Zuschlag.
Warum die Kosten steigen
Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das: So ging die Zuzahlung aus eigener Tasche in NRW im zweiten Jahr auf 3.373 Euro zurück, im dritten Jahr auf 2.977 Euro und ab dem vierten Jahr auf 2.481 Euro. Wer bereits im vierten Jahr im Heim lebt, zahlt derzeit laut neuester VDEK-Berechnung noch durchschnittlich 2.481 Euro.
Der Anstieg der Kosten ist vor allem auf höhere Personalausgaben zurückzuführen. Nach Angaben des Verbandes verzeichneten vor allem die "pflegebedingten Aufwendungen" den stärksten Anstieg – unter anderem wegen gestiegener Personalkosten. Ein wichtiger Grund, warum der Platz im Pflegeheim teurer wird, sind die gestiegenen Ausgaben für das Personal.
Seit 2022 können Heime nur noch Verträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen. Die Gehälter von Pflegekräften seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen und lägen im Branchenvergleich nun über dem Durchschnitt, erklärte Verbandschefin Ulrike Elsner.
Was die Pflegekasse zahlt
Elsner sieht die Entwicklung mit Sorge. Es gab Nachholbedarf, und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt, sagte die Chefin des Ersatzkassenverbandes, zu dessen Mitgliedern unter anderem Techniker Krankenkasse, Barmer und DAK-Gesundheit gehören.
Im bundesweiten Schnitt stieg zudem die rechnerische Basisgröße für die reine Pflege über die Marke von 2.000 Euro auf nun 2.088 Euro im Monat. Das entspricht einem Plus von 226 Euro gegenüber Juli 2025. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die ebenfalls gestiegen sind: Dafür fällig werden nun im Schnitt 1.086 Euro pro Monat und damit 50 Euro mehr als zum 1. Juli 2025.
Pflegebedürftige müssen den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) selbst übernehmen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für notwendige Investitionen des Pflegeheims – den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) – müssen die Betroffenen selber übernehmen. Hinzu kommen die Kosten für die Ausbildung der Pflegekräfte.
Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad an den Kosten. Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Leistungen an das Pflegeheim. Die Leistungen sind gestaffelt: Pflegegrad 2 = 805 Euro, Pflegegrad 3 = 1.319 Euro, Pflegegrad 4 = 1.855 Euro, Pflegegrad 5 = 2.096 Euro. Pflegegrad 1 bedeutet beispielsweise relativ wenig Unterstützung. Bei Pflegegrad 5 sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, sich im Alltag selber zu versorgen.
Voraussetzung für Leistungen ist, dass während des Berufslebens regelmäßig Beiträge in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt wurden und dass die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter bestätigt wurde. Der Leistungszuschlag wird direkt an das Pflegeheim ausgezahlt.
Wann Kinder zahlen müssen
Können Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst tragen, springen unter bestimmten Bedingungen Angehörige ein. Kommt ein Elternteil ins Heim, ist zunächst der Ehepartner für die Kosten zuständig, dann die Kinder. Sind mehrere Kinder da, haften alle Geschwister zusammen anteilig – entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Unterhaltspflichtig sind Kinder aber erst ab einem eigenen Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro.
Dieses Limit wurde 2020 mit dem sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Erwachsene Kinder, die ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben, müssen sich an der Finanzierung beteiligen. Dabei werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet. Bei mehreren Geschwistern müssen nur diejenigen zahlen, die mehr als 100.000 Euro verdienen – jeweils mit dem für sie berechneten Anteil. Wer gleichzeitig für sich selber eine private Altersvorsorge anspart, kann weitere fünf Prozent des Bruttoeinkommens von der Pflicht zum Elternunterhalt abziehen. Die Höhe der Unterhaltszahlung wird durch verschiedene Leitlinien begrenzt, zum Beispiel durch die "Düsseldorfer Tabelle", nach der auch der Unterhalt für Kinder berechnet wird. Vorhandenes Vermögen, wie beispielsweise ein Eigenheim, muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden, wenn es der eigenen Alterssicherung dient.
Geplante Reform und Kritik
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Anfang Juni einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Pflegeversicherung neu ordnen soll. Im Kern geht es darum, ein erwartetes Defizit der Pflegekasse von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 zu decken – mit einem Risiko-Puffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll daher ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Dafür sollen die Zeitspannen bis zu einem höheren Zuschuss jeweils von 12 auf 18 Monate verlängert werden. Aktuell wird der Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Künftig sollen diese Stufen erst nach 18 Monaten greifen – das soll die Pflegekassen im nächsten Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
Außerdem soll der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 gestrichen werden. Der Betrag in Höhe von 131 Euro im Monat ist dafür gedacht, pflegende Angehörige bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Unter anderem soll bei den Pflegegraden 2 und 3 Pflegegeld erst nach drei Monaten in voller Höhe gezahlt werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen.
Der Beitrag für Kinderlose soll demnach aber leicht auf 4,3 Prozent steigen. Teil der Reform soll auch sein, die generelle Vorgabe zur Tarifbezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre auszusetzen. Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Ab 2028 sollen allgemeine Pflegekassen-Leistungen jährlich nach einem neuen Mechanismus an die Inflation angepasst werden statt durch Einzelgesetze.
Die Pläne stoßen auf scharfe Kritik. Statt den Rotstift anzusetzen, müssen die reinen Pflegekosten endlich auf 1.000 Euro gedeckelt werden, forderte Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die Stiftung kritisierte, dass die geplante Schwächung der Zuschüsse die rund 800.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland treffe. Eine 'Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile' stand auch als Prüfauftrag für eine Kommission im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht nannte die Kosten einen "reinen Wucher" und forderte eine monatliche Obergrenze von 1.000 Euro. Luigi Pantisano, Bundesvorsitzender der Linken, sagte, die Kosten seien mit normalen Einkommen kaum noch zu stemmen und fraßen Lebensersparnisse innerhalb weniger Jahre auf. Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kritisierte, die geplante Reform entlaste nicht, sondern drohe die Belastung sogar zu erhöhen. Simone Fischer, Fachpolitikerin der Grünen, warnte, immer mehr Pflegebedürftige könnten sich die Heimkosten nicht mehr leisten und auf Sozialhilfe angewiesen sein. Über die Regel zur Angehörigen-Beteiligung diskutiert derzeit die Koalition.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will auch Angehörige mit unter 100.000 Euro Einkommen an den Pflegekosten beteiligen und plant zudem, dass die Zuschüsse der Pflegekassen erst ein halbes Jahr später greifen. Die Koalition arbeitet gerade an einer Pflegereform. Sie zielt wegen Finanznöten der Pflegekassen aber darauf, Entlastungen bei den Eigenanteilen abzuschwächen.
Im Heim kommen dann noch Zahlungen der Bewohnerinnen und Bewohner für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in den Einrichtungen und Umlagen für Ausbildungskosten hinzu. Zu den Unterkunftskosten gehören neben Essen beispielsweise auch die Reinigung der Zimmer und der Wäsche, Müllentsorgung, Heizung und Strom. Der Entlastungsbetrag steht aktuell allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu und wird zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.
Fragen & Antworten
Was kostet ein Pflegeheim in NRW im ersten Jahr?
Im ersten Jahr müssen Bewohner in Nordrhein-Westfalen nach Berechnungen des Verbandes der Ersatzkassen im Schnitt 3.671 Euro pro Monat selbst zahlen – 244 Euro mehr als im Vorjahr.
Welches Bundesland ist bei den Pflegeheimkosten am teuersten?
Den höchsten Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr verzeichnet Bremen mit 3.761 Euro pro Monat, gefolgt vom Saarland mit 3.695 Euro; Sachsen-Anhalt ist mit 2.891 Euro am günstigsten.
Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei der Pflegeversicherung?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Entwurf vorgelegt, der unter anderem die Zeitabstände für höhere Pflegekassen-Zuschüsse von 12 auf 18 Monate verlängert und den Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 streicht.
Pflegeheim NRW Kosten 2026: 3.671 Euro im ersten Jahr | finanz360