Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) verhandelt am Freitag in Münster über die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Ruhr und damit über die Zukunft von 17 neuen Sand- und Kiesabbaubereichen am Niederrhein.

Kläger und ihre Interessen

Kläger in dem Verfahren sind der Kreis Wesel, sechs Kommunen innerhalb des Kreises sowie das Unternehmen Holemans GmbH aus Rees. Wie der Pressestelle des OVG NRW zu entnehmen ist, beginnt die mündliche Verhandlung um 10:30 Uhr im Saal I des Gerichts. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Bereits am Tag der Veröffentlichung des Regionalplans Ruhr im Jahr 2022 hatte der Streit um die neuen Abbauflächen begonnen. Die Regionalversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hatte den Plan damals verabschiedet. Nun liegt er drei einhalb Jahre später auf dem Richtertisch in Münster.