Österreich plant Social-Media-Verbot unter 14 Jahren: Pröll kündigt Gesetzesentwurf an
Wien, 26. Juli 2026
Bernhard Holub / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Die österreichische Regierung bereitet einen Gesetzesentwurf vor, der unter 14-Jährigen den Zugang zu sozialen Medien wie TikTok, Instagram und Facebook verbieten soll. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) verteidigt den nationalen Alleingang und setzt auf Strafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes für Plattformen.
Die österreichische Regierung will mit einem Gesetzesentwurf soziale Medien für Kinder unter 14 Jahren weitgehend verbieten und dabei nach Angaben von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) auf einen dichten Altersnachweis durch Drittanbieter setzen.
Der Entwurf, der laut Pröll beim Sommerministerrat am Montag vorgestellt werden könnte, sieht ein Verbot "süchtig machender Mechanismen" für unter 14-Jährige vor. Kinder und Jugendliche würden auf Social Media täglich Hass, Gewalt, Bodyshaming, Frauenfeindlichkeit und gefährlichen Schönheitsidealen begegnen, wird Pröll zitiert: "Viele Eltern fühlen sich damit allein gelassen und fragen sich, wie sie ihre Kinder in dieser digitalen Welt schützen können."
Definitiv von dem Verbot betroffen sein sollen laut Pröll die Plattformen TikTok, Instagram und Facebook. "Es kommt auf die Logik der Plattformen an", sagte der Staatssekretär mit Blick auf die Plattformen, die künftig eine Altersgrenze einhalten müssen. Eine abschließende Liste der betroffenen Anbieter werde es indes nicht geben, wie er ergänzte: "Was die Plattformen betrifft, für die es zukünftig eine Altersgrenze gelten soll, werde es 'keine taxative Aufzählung der Plattformen geben'."
Drittanbieter für Altersnachweis
Die technische Altersverifikation soll über einen Drittanbieter erfolgen, der gegenüber der jeweiligen Plattform nur eine Ja-/Nein-Auskunft erteilt, ob die registrierte Person über 14 Jahre alt ist. "Den Plattformen würden 'kein Ausweis, keine Daten, keine Wohnadresse geliefert', versicherte Pröll und garantierte 'höchsten Datenschutzstandard'." Damit solle sichergestellt werden, dass sensible personenbezogene Daten nicht in die Hände der Plattformen gelangen.
Bei Verstößen gegen die Altersbeschränkung sind nach den Plänen der Regierung Strafen gegen die Plattformen vorgesehen, die bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes ausmachen können. "Wir reden von Milliarden Euro potenzieller Strafe", sagte Pröll. Die Sanktionen sollen von der KommAustria, der österreichischen Regulierungsbehörde, verhängt werden. Damit soll der Druck auf die Plattformen erhöht werden, die technischen Voraussetzungen für eine verlässliche Altersprüfung zu schaffen.
Strafen bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes
Die SPÖ schlägt unterdessen ein alternatives Modell vor, das digitale Kompetenz stärker in den Vordergrund rückt. Sie plädiert für ein "9 plus 2"-Modell mit verpflichtenden Übungen für Kinder und Jugendliche. Damit setzt die Oppositionspartei auf einen pädagogischen Ansatz, der über ein reines Verbot hinausgeht und junge Menschen fit für den Umgang mit sozialen Medien machen soll.
Gegenwind von Grünen und FPÖ
Aus der oppositionellen Kritik kommt indessen scharfer Widerspruch. Barbara Neßler, Kinder-, Jugend- und Familiensprecherin der Grünen, forderte in einer Presseaussendung: "Entscheidend ist, dass am Ende eine Lösung steht, die Kinder wirksam schützt, funktioniert und grundrechtskonform ist." Die Grünen sehen das Vorhaben der Regierung vor allem vor dem Hintergrund grundrechtlicher Fragen skeptisch.
Dass Österreich mit dem Gesetzesentwurf einen eigenen Weg geht und nicht auf eine EU-weite Lösung wartet, begründete Pröll mit der Sorge vor Stillstand: "dass da vielleicht nie was kommt. Und darum sind wir den nationalen Weg gegangen." Zwar räumte er ein, eine europäische Lösung wäre "schöner": "Aber selbst wenn sie kommt, würde die technische Umsetzung sowieso den Mitgliedsstaaten übertragen."
Nationaler Alleingang mit Risiken
Die Kritik an diesem nationalen Alleingang reißt jedoch nicht ab. Die Grünen-Sprecherin Neßler warnte davor, das Gesetz nur als schnell sichtbares politisches Signal zu inszenieren. Es brauche vielmehr eine Lösung, "die den Grundsätzen des Rechtsstaats gerecht wird" und tatsächlich greift. Kinderärzte wiederum warnen seit Längerem, dass übermäßige Bildschirmzeit die körperliche und psychische Gesundheit von Kindern belaste und durch ein Verbot allein noch nicht gelöst sei.
Innerhalb der Koalition scheint es parallel zum Social-Media-Vorhaben auch beim Thema Zivildienst Bewegung zu geben. Pröll nannte im "Presse"-Gespräch zunächst das Modell "6 plus 100", korrigierte dies jedoch später zu "8 plus 2 und 12 Monate Zivildienst". Damit verbunden sind offenbar Diskussionen um die Dauer des Grundwehrdienstes und die künftige Pflichtzeit für den Zivildienst. Aus den Reihen der FPÖ kam dazu scharfe Kritik: "Die Uneinigkeit innerhalb der Regierungskoalition führt zu einem Stillstand bei der wichtigsten Reform für die Sicherheit unseres Landes."
Die Neos hielten sich mit klaren Aussagen zu beiden Themen zurück. Vonseiten der Koalitionspartner hieß es lediglich, man sei "noch in Abstimmungen", wie der STANDARD erfuhr. Damit ist offen, wie und in welcher Form die Vorhaben am Ende dem Ministerrat vorgelegt werden.
Mit Blick auf den Datenschutz und den Schutz Minderjähriger verweist die Regierung darauf, dass das Verfahren über externe Drittanbieter laufen soll, die ihrerseits dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen. So soll verhindert werden, dass sensible Identitätsdaten unmittelbar an die Plattformen fließen. Kritiker bezweifeln allerdings, dass eine solche Drittlösung in der Praxis tatsächlich manipulationssicher funktioniert und nicht doch Profile einzelner Nutzerinnen und Nutzer preisgibt.
Verbraucherschützer und Pädagoginnen sehen in dem Vorhaben einen überfälligen Schritt, betonen aber zugleich, dass ein Verbot allein nicht ausreiche. Es brauche flankierend Aufklärung an Schulen, leicht zugängliche Hilfsangebote für Eltern und internationale Abstimmung. Auch die Frage, welche Plattformen genau unter das Verbot fallen sollen, ist mit dem Verweis auf künftige Anpassungen offen. Damit bleibt abzuwarten, welche weiteren Anbieter das Gesetz am Ende tatsächlich treffen wird.
Offene Fragen zur praktischen Umsetzung
Schließlich stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit. Selbst ein Verbot in Österreich kann nicht verhindern, dass Kinder über VPN-Dienste oder aus dem Ausland auf gesperrte Inhalte zugreifen. Fachleute betonen, dass ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz im Netz nur in Kombination aus Aufklärung, technischen Lösungen und klar geregelter Anbieterverantwortung gelingen kann. Bis zur geplanten Vorstellung beim Sommerministerrat könnte der Entwurf noch angepasst werden.
Sollte der Gesetzesentwurf wie angekündigt am Montag im Ministerrat präsentiert werden, dürfte die politische Debatte darüber weiter an Fahrt aufnehmen. Die Grünen haben bereits signalisiert, dass sie das Vorhaben im parlamentarischen Prozess auf seine Grundrechtskonformität prüfen lassen wollen. Auch innerhalb der Koalition ist das letzte Wort offenbar noch nicht gesprochen.
Insgesamt zeigt sich: Österreich wagt sich mit dem Vorhaben, unter 14-Jährigen den Zugang zu großen sozialen Netzwerken zu unterbinden, an einen politisch hochsensiblen Alleingang. Wie wirksam er am Ende sein wird, hängt nicht zuletzt an der konkreten Ausgestaltung des Altersnachweises, an der Sanktionspraxis der KommAustria und an der Frage, ob es kurzfristig doch noch eine europäische Lösung gibt. Die kommenden Wochen gelten als richtungsweisend, denn die Diskussion um Kinderschutz, Datenschutz und Meinungsfreiheit im Netz ist mit dem aktuellen Entwurf keineswegs abgeschlossen.
Fragen & Antworten
Was plant die österreichische Regierung beim Social-Media-Verbot genau?
Die Regierung bereitet nach Angaben von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) einen Gesetzesentwurf vor, der unter 14-Jährigen den Zugang zu Plattformen wie TikTok, Instagram und Facebook verbieten soll. Die Altersprüfung soll über einen Drittanbieter erfolgen, der den Plattformen nur mitteilt, ob jemand über 14 Jahre alt ist.
Wie sollen Verstöße gegen die Altersgrenze geahndet werden?
Bei Verstößen gegen die Altersbeschränkung sollen laut Pröll Strafen gegen die Plattformen verhängt werden, die bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes betragen können. Die Sanktionen sollen von der KommAustria, der österreichischen Regulierungsbehörde, ausgesprochen werden.
Warum geht Österreich mit dem Verbot einen nationalen Weg und wartet nicht auf die EU?
Pröll begründete den Alleingang mit der Sorge, dass eine EU-weite Lösung möglicherweise nie zustande kommt. Selbst wenn eine europäische Lösung käme, würde die technische Umsetzung ohnehin den Mitgliedsstaaten übertragen, schränkte er ein.
Social-Media-Verbot ab 14: ÖVP-Gesetzesentwurf | finanz360