Die österreichische Regierung hat für 2027 eine Anpassung der behördlichen Gebühren angekündigt, die auch Reisepässe, Personalausweise und Führerscheine betrifft.
Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen sämtliche behördlichen Tarife nach dem österreichischen Gebührengesetz, darunter Dokumente wie Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, Zulassungs- und Strafregisterbescheinigungen sowie Patentanmeldungen.
Damit reicht der geplante Regelungsbereich weit über den Reisepass hinaus. Auch der Führerschein und verschiedene Bescheinigungen gehören zu den ausdrücklich genannten Dokumenten.
Welche Gebühren sind betroffen?
Für die angekündigten Maßnahmen braucht es keine Gesetzesänderung, hieß es auf Nachfrage aus dem Büro Marterbauers. Die Umsetzung kann damit ohne ein neues Gesetz erfolgen.
Die konkreten neuen Gebührensätze werden in den verifizierten Angaben nicht genannt. Welche Änderungen sich für einzelne Dokumente im Vergleich zur bisherigen Höhe ergeben, ist daher noch offen.
