ÖGDV stellt neue risikobasierte Empfehlungen zur Hautkrebsvorsorge vor
Wien, 01 Juli 2026
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Kurzfassung
Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie hat neue Empfehlungen zur Hautkrebsfrüherkennung vorgestellt. Routinemäßige jährliche Screenings sollen künftig nur noch Personen mit erhöhtem Risiko erhalten.
Wien, 01 Juli 2026
Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) hat neue Empfehlungen zur Hautkrebsvorsorge präsentiert, die routinemäßige Screenings künftig auf Personen mit erhöhtem Risiko konzentrieren und erstmals eine erste Risikoeinstufung mit 18 Jahren vorsehen.
Ein neues Stufenmodell für Österreich
Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie hat ihre bisherigen Empfehlungen zur Hautkrebsvorsorge grundlegend überarbeitet. Kernpunkt ist ein risikobasiertes Modell, das zwischen Menschen mit erhöhtem Melanomrisiko und Personen mit niedrigem Risiko unterscheidet. Ziel sei nicht weniger Vorsorge, sondern eine gezieltere, qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Früherkennung, wie Erstautor Peter Kölblinger, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Melanom und dermatologische Onkologie der ÖGDV, laut Presseunterlage betonte.
Erstautor Peter Kölblinger ist an der Universitätsklinik für Dermatologie und Allergologie Salzburg der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg tätig. Gemeinsam mit weiteren Fachleuten erarbeitete er das neue Stufenkonzept, das ab sofort gelten soll. Es sieht vor, dass Erwachsene ab 18 Jahren zur Einschätzung ihres Melanomrisikos einmalig zu einer Dermatologin oder einem Dermatologen gehen.
ÖGDV-Vizepräsident Franz Trautinger, Leiter der Abteilung für Haut- und Geschlechtskrankheiten am Universitätsklinikum St. Pölten, begründete die Wende mit wissenschaftlichen Erkenntnissen der vergangenen Jahre. „Vielmehr gab es in den vergangenen zehn Jahren zunehmend Publikationen, die die Sinnhaftigkeit eines ungezielten Screenings in Frage gestellt haben", sagte Trautinger. „Internationale Studien konnten nicht zeigen, dass durch ungezielte Screenings und Vorsorgeprogramme die Sterblichkeit durch Hautkrebs gesenkt werden konnte."
Bisherige Praxis und internationaler Vergleich
Bisher war es in Österreich üblich, dass Versicherte regelmäßig zur Hautkrebsvorsorge gehen konnten, ohne dass ihr persönliches Risiko eine Rolle spielte. Deutschland sei in Europa eine Ausnahme: Dort können gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Screening in Anspruch nehmen. Die ÖGDV sieht für Österreich nun die Chance auf einen klugen Mittelweg.
Das neue Modell sieht im Detail vor, dass Personen mit erhöhtem Melanomrisiko engmaschig ärztlich kontrolliert werden. Dazu zählen Menschen mit mehr als 60 erworbenen Muttermalen, mehr als vier atypischen Muttermalen oder bereits früher aufgetretenen Melanomen. Auch familiär gehäufte Melanome, eine zuvor aufgetretene aktinische Keratose, ein Plattenepithelkarzinom oder Basalzellkarzinom sowie eine zurückliegende Organtransplantation erhöhen das Risiko. Liegt kein erhöhtes Risiko vor, soll abseits der empfohlenen Selbst- und Partneruntersuchungen bis zum 50. Lebensjahr keine weiteren routinemäßigen ärztlichen Untersuchungen zur Hautkrebsfrüherkennung durchgeführt werden.
Wer gilt als Risikopatient?
Da das Hautkrebsrisiko mit zunehmendem Alter steigt, soll zwischen dem 50. Lebensjahr und darüber hinaus wieder eine engmaschigere ärztliche Kontrolle erfolgen. Die Basisuntersuchung mit 18 Jahren dient dazu, das persönliche Risiko erstmals einzustufen und den weiteren Vorsorgepfad festzulegen. „Besteht ein niedriges Risiko, sollen abseits der empfohlenen Selbst- und Partneruntersuchungen bis zum 50. Lebensjahr keine weiteren routinemäßigen ärztlichen Untersuchungen zur Hautkrebsfrüherkennung durchgeführt werden", erläuterte Peter Kölblinger.
Trotz der Verschiebung weg von pauschalen Screenings betont die Fachgesellschaft, dass die Selbst- und Partneruntersuchung bei Erwachsenen ab 18 Jahren weiterhin die wichtigste Säule der Früherkennung bleibt. „Die wichtigste Vorsorge beginnt viel früher: beim Schutz vor übermäßiger UV-Strahlung und bei der Aufmerksamkeit für Veränderungen der eigenen Haut", wurde Franz Trautinger zitiert.
Primärprävention bleibt zentral
Unverändert hoch auf der Agenda bleibt laut ÖGDV die Primärprävention. Empfohlen wird Sonnenschutz durch Kleidung, Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 sowie das Meiden der Mittagssonne zwei Stunden vor und nach dem Höchststand der Sonne. Zwischen 11 und 15 Uhr sollte direkte Sonne gemieden werden. Auch die Menge ist entscheidend: Nach einer Woche Sommerurlaub sollte eine 200-Milliliter-Tube Sonnencreme aufgebraucht sein.
Manfred Fiebiger, Bundesfachgruppenobmann Dermatologie der ÖGDV, brachte das Anliegen der Fachgesellschaft auf eine griffige Formel. „Es bedeutet die richtige Medizin für die richtigen Menschen zur richtigen Zeit", sagte Fiebiger. „Die Hautkrebsvorsorge soll nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen, sondern nur bei jenen, die es wirklich brauchen." Gleichzeitig versicherte er: „Risikobasiert bedeutet nicht weniger Medizin."
Hintergrund der Empfehlungen ist auch die epidemiologische Lage: Rund 400 bis 450 Menschen sterben in Österreich jedes Jahr an Melanomen. Das Melanom, der schwarze Hautkrebs, kann in 2 bis 5 Prozent der Fälle Metastasen bilden, vor allem in Lymphknoten. Die ÖGDV begründet die Abkehr vom flächendeckenden Screening damit, dass ein ungezieltes Screening in Studien keine messbare Senkung der Sterblichkeit erbracht habe.
Offene Punkte und nächste Schritte
Wie die Risikoeinstufung künftig konkret ablaufen soll, ist noch nicht in allen Details geklärt. „Es geht um bessere Orientierung unserer Maßnahmen", sagte Trautinger. Dermatologinnen und Dermatologen, Allgemeinmediziner, Sozialversicherung, Ministerium, Ärztekammer, Krebshilfe und Patientenvertretungen sollen gemeinsam an einem bundesweiten Modell arbeiten. Die ÖGDV sieht für Österreich die Chance auf einen klugen Mittelweg.
Eine offene Frage ist auch der Einsatz von Smartphone-Apps zur Selbstuntersuchung. Peter Kölblinger verwies darauf, dass es bislang keine großen Studien gebe, die deren Genauigkeit und Verlässlichkeit bestätigten. „Das Problem der Apps ist, dass es keine großen Studien gibt, die Genauigkeit und Verlässlichkeit bestätigen. Wir geben daher zum jetzigen Zeitpunkt keine eindeutige Empfehlung", betonte Kölblinger.
Die Fachgesellschaft betont zudem, dass die Bevölkerung über das Melanomrisiko und über den richtigen UV-Schutz noch stärker aufgeklärt werden müsse. Vor allem beim Thema UV-Schutz bestehe noch „Luft nach oben", viele Menschen wüssten nicht, welche Schäden sie mit Sonnenbaden anrichten. Trautinger fasste den neuen Ansatz so zusammen: „Und wer kein erhöhtes Risiko hat, soll wissen, worauf er oder sie selbst achten kann und wann ärztliche Hilfe notwendig ist."
Was die neue Empfehlung für Patientinnen und Patienten bedeutet
Insgesamt verschiebt sich die Verantwortung für die Früherkennung stärker hin zu jedem Einzelnen, ohne dass die medizinische Versorgung von Risikopatienten vernachlässigt wird. Die ÖGDV sieht das neue Modell als Beitrag zu einer modernen, evidenzbasierten Krebsvorsorge, die verfügbare Ressourcen dort bündelt, wo sie den größten Nutzen bringen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie Sozialversicherung und Politik das Modell in die Praxis umsetzen.
Abschließend unterstrich die ÖGDV, dass auch bei niedrigem Risiko jede Hautveränderung, die auffällt, zeitnah ärztlich abgeklärt werden sollte. Die Selbst- und Partneruntersuchung bleibe ein zentraler Baustein, ergänzt durch gezielte ärztliche Kontrollen für Menschen mit erhöhtem Risiko. Damit soll die Hautkrebsvorsorge in Österreich treffsicherer und wirksamer werden.
Fragen & Antworten
Was hat die ÖGDV konkret vorgeschlagen?
Die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie empfiehlt ein risikobasiertes Vorsorgemodell: Eine erste Risikoeinstufung mit 18 Jahren, engmaschige Kontrollen für Personen mit erhöhtem Melanomrisiko und Selbst- sowie Partneruntersuchungen für alle anderen Erwachsenen.
Wer gilt laut ÖGDV als Person mit erhöhtem Risiko?
Als erhöhtes Risiko gelten laut ÖGDV unter anderem mehr als 60 erworbene Muttermale, mehr als vier atypische Muttermale, frühere Melanome, familiär gehäufte Melanome, frühere aktinische Keratosen, Plattenepithel- oder Basalzellkarzinome sowie eine zurückliegende Organtransplantation.
Warum weicht Österreich vom Modell Deutschlands ab?
Die ÖGDV beruft sich auf internationale Studien, die laut Vizepräsident Franz Trautinger keine Senkung der Sterblichkeit durch ungezielte Screenings belegen konnten. Deshalb sollen Vorsorgeuntersuchungen künftig gezielter auf Risikogruppen ausgerichtet werden.
Hautkrebsvorsorge: ÖGDV stellt neues Risiko-Modell vor | finanz360