In Niederösterreich ist am Freitag eine neue Biberverordnung in die Begutachtung gegangen, die das bisherige Nebeneinander unterschiedlicher Regelungen im Bundesland beenden und den Umgang mit dem geschützten Tier vereinheitlichen soll.
Die Landesregierung schickt damit ein Regelwerk in die Begutachtung, das nach Angaben aus dem Büro von FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz für "mehr Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten und raschere Entscheidungen" sorgen soll. Einheitliche Vorgaben im gesamten Bundesland sollen die Praxis im Umgang mit Biberschäden vereinfachen.
Hintergrund: Vom Flickenteppich zur einheitlichen Regelung
Wie Rosenkranz am Freitag in einer Aussendung erklärte, ist die Tötung eines Bibers weiterhin nur als letztes Mittel zulässig. "Die Tötung bleibe jedoch 'Ultima Ratio'", hieß es aus Rosenkranz' Büro auf Anfrage. Derzeit müsse vor jedem Eingriff ein Sachverständiger beigezogen werden, künftig solle das Verfahren schlanker ausgestaltet sein.
Ziel der Verordnung ist es, den seit Jahren bestehenden "Biber-Fleckerlteppich" in Niederösterreich zu beenden. Die bisherige Unterscheidung zwischen alpinem und kontinentalem Raum gehöre damit der Vergangenheit an. Das soll die Anwendung für Gemeinden, Behörden und Grundeigentümer erleichtern.
Für Situationen, in denen akute Gefahr besteht, sieht der Entwurf deutlich schnellere Eingriffsmöglichkeiten vor. "In existenzbedrohenden Situationen können Maßnahmen unmittelbar getroffen werden", heißt es in der Vorlage. Bei Gefahr im Verzug soll im Nachgang geklärt werden, ob der rechtliche Rahmen eingehalten worden ist.
