Ab dem Jahr 2027 wird die Matura in Österreich mit einer Mindestquote für mündliche Prüfungen und flexibleren Regelungen für Abschlussarbeiten reformiert.
Neue Regelungen für mündliche Prüfungen
Ab 2027 soll eine Mindestquote von 30 Prozent für mündliche Prüfungen an AHS und BHS gelten. Bisher reichte es aus, wenn Schülerinnen und Schüler an der Prüfung "mitwirken". Diese Neuregelung soll laut Bildungsministerium "Unklarheiten beseitigen", da es bei negativen Beurteilungen häufig zu Widersprüchen gekommen sei.
Einheitliche Vorgaben gibt es auch für den Umgang mit technischen Hilfsmitteln. "Künftig gilt es schon als Schummeln, wenn man eines dabeihat und es jederzeit einsatzbereit wäre", heißt es in den neuen Richtlinien. Bereits 2021 wurde für schriftliche Klausuren ein Schwellenwert eingeführt, um ähnliche Probleme zu vermeiden.
Flexiblere Bedingungen für Maturanten
Schülerinnen und Schüler, die in einzelnen Fächern Schwächen haben, erhalten ab 2027 mehr Chancen auf einen Antritt zum Haupttermin. Sie können vor der Matura in bis zu zwei Pflichtgegenständen eine Wiederholungsprüfung ablegen und bei Bestehen direkt zur Matura antreten. Auch mit zwei Fünfern im Zeugnis bleibt der Antritt beim Haupttermin möglich.
