Der Rücktritt des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn nach Bekanntwerden seiner Vaterschaft durch eine US-Leihmutter hat in Deutschland und der Schweiz eine breite Debatte über die Regulierung der Leihmutterschaft ausgelöst, in der Befürworter eine begrenzte Legalisierung und Kritiker einen klaren Verbotserhalt fordern.

Der CDU-Politiker Jens Spahn war nach Kritik an seiner Vaterschaft durch eine Leihmutter in den USA als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte Spahn vor dessen Rücktrittserklärung zum Rückzug aufgefordert und kündigte in einer Sitzung des CDU-Präsidiums eine Sondersitzung der Fraktion am 29. Juli zur Nachfolge an. Spahn und sein Ehemann hatten in den USA mithilfe einer Leihmutter ein Kind bekommen; das deutsche Strafrecht richtet sich jedoch nur gegen Vermittler und medizinisches Begleitpersonal, nicht gegen die Wunscheltern selbst.

In Deutschland ist Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten. Untersagt sind sowohl die Vermittlung als auch die ärztliche Behandlung sowie die Einbringung einer Eizelle und die gesamte medizinische Begleitung des Verfahrens. Auch die Eizellspende ist in Deutschland untersagt. Das Gesetz wurde seit seinem Inkrafttreten kaum verändert. Gleichzeitig ist es deutschen Staatsbürgern nicht verboten, solche Verfahren im Ausland durchführen zu lassen, weshalb viele Paare auf Angebote im Ausland ausweichen.

Spahns Rücktritt und die rechtliche Lage