Bonn, 02 Juni 2026

Das Landgericht Bonn hat einen 64 Jahre alten Mann wegen Totschlags an dem 70-jährigen Betreiber der Pension „Zur Erholung“ in Bornheim-Hersel zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, sah es es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 18. August 2025 das Büro des Hoteliers in der Pension aufgesucht und den langjährigen Freund mit einem Gegenstand erdrosselt hatte. Anschließend habe der Täter den Kopf des Opfers mit drei unterschiedlichen Klebebändern fast vollständig umwickelt, stellte die Kammer fest. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte ursprünglich eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Raubmordes gefordert; auch die Tochter des Getöteten, die als Nebenklägerin auftrat, hatte eine lebenslange Strafe verlangt.

Die Richterinnen und Richter der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Mordmerkmale der Heimtücke, der Habgier und der niedrigen Beweggründe nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnten. Da nicht aufgeklärt werden konnte, wie es genau zur Tötung kam, schloss die Kammer nicht aus, dass sie im Zuge eines spontanen Streits erfolgte. Ein Motiv für die Tat konnte das Gericht nach eigener Darstellung ebenfalls nicht feststellen. Dennoch war die Kammer von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt.