Klagenfurt, 16 Juli 2026
Am Donnerstag ist die Klimaaktivistin Anja Windl am Landesgericht Klagenfurt wegen der „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen“ verurteilt worden, nachdem sie im April ein Video der Sachbeschädigung an der Wiener ÖVP-Zentrale auf Instagram mit der Aufforderung „bitte nachahmen“ veröffentlicht hatte.
Was ist neu seit dem 16. Juli 2026
Update vom 16. Juli 2026: Die Klimaaktivistin Anja Windl ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden. Richter Christian Liebhauser-Karl verkündete das Urteil nach nicht einmal einer halben Stunde Verhandlung. Verhandelt wurde der Vorwurf der „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen“.
In seinem Urteil begründete der Richter die Entscheidung mit den Grundsätzen der Rechtsordnung. „Unsere Rechtsordnung, auch wenn Sie sie teilweise ablehnen, sieht vor, dass bei solchen Aufforderungen eine entsprechende Sanktion zu setzen ist“, sagte Liebhauser-Karl laut Berichten. Konkret ging es um die Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale in Wien im Jänner sowie um ein Instagram-Video, in dem Windl zur Nachahmung aufgerufen hatte.
Die Begründung des Gerichts
„Eine Aufforderung zu einer Straftat sei für das Zusammenleben in einem Rechtsstaat abträglich: ‚Genauso wenig darf man zu einer Körperverletzung, einem Mord oder einem Betrug aufrufen‘“, wurde aus der Urteilsbegründung zitiert. Dass die Tat einen politischen Hintergrund gehabt habe, spiele dabei keine Rolle.
Die 29-jährige Psychologie-Studentin war ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen. Sie bekannte sich insofern schuldig, als sie die Tathandlung selbst nicht bestritt: „Nein, das bestreite ich nicht“, sagte sie auf die Frage des Richters. Gleichzeitig versuchte sie, den Kontext ihrer Aktion darzulegen.
Sie spannte einen Bogen vom Förderstopp für die Anti-Rassismus-Beratungsstelle Zara bis hin zu einem Erstarken des Rechtsextremismus. Der Richter unterband diese politische Argumentation mehrfach: „Ich werde jetzt mit Ihnen keine politische Diskussion führen“, sagte er zu Beginn. Später stellte er klar: „Also die Tathandlung an sich, das bestreiten Sie ja nicht?“
Windls Verteidigung im Gerichtssaal
Windl sagte weiters: „Ich bestreite auch nicht, dass ich mich freuen würde, wenn Scheiße vor der ÖVP liegt.“ Zugleich verwies sie darauf, dass sie „seit jeher Mitglied einer gewaltfreien Bewegung“ sei und Ungehorsam als „Korrektiv“ verstehe. „Ich bin durchaus der Überzeugung, dass Ungehorsam ein Korrektiv darstellt“, sagte sie.
Bereits vor dem Urteil hatte die Aktivistin eine bemerkenswerte Prognose abgegeben: „Ich weiß, dass ich verurteilt werde, das wird aber historisch nicht gut altern“, sagte sie. Nach der Verkündung erbat sie drei Tage Bedenkzeit, ob sie das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt.
Hintergrund der Anklage war ein Vorfall im Jänner, bei dem der Eingang der ÖVP-Zentrale in Wien mit Hundekot beschmiert worden war. Darüber wurde ein Graffiti mit dem Text „Ihr stinkt nach brauner Scheiße“ angebracht. Windl hatte im April ein Video dieser Sachbeschädigung auf ihrem reichweitenstarken Instagramprofil geteilt und mit der Aufforderung „bitte nachahmen“ versehen.
